Zuschussantrag TSV Zusmarshausen - Sanierung 400m-Laufbahn


Daten angezeigt aus Sitzung:  015. Sitzung des Marktgemeinderates, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 4

Beschluss

Dem TSV Zusmarshausen wird ein Zuschuss in Höhe von 134.217,00 € für die Sanierung der 400m-Laufbahn bewilligt. Die Auszahlung erfolgt in Jahresraten, aufgeteilt auf drei Haushaltsjahre. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalten 2021, 2022 und 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen bittet mit Zuschussantrag vom 03.07.2020 m einen Zuschuss für die Sanierung der 400m-Laufbahn nach der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 450.000,00 €.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1 die investiven Baumaßnahmen der Vereine und Organisationen wie zum Beispiel ein Neubau, eine Erweiterung sowie große Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und dergleichen aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
450.000,00 €
./. Eigenleistung
2.610,00 €

447.390,00 €
./. Vorsteuerabzugsberechtigung
0,00 €
zugrunde zu legende Kosten
447.390,00 €

Infolgedessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 134.217,00 € (30% der zugrunde zu legenden Kosten).

Nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. d) der Geschäftsordnung kann der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine bei der Gewährung von Zuschüssen nur bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 € selbst entscheiden. Folglich hat der KGV in seiner Sitzung am 19.11.2020 folgenden  Empfehlungsbeschluss an den Marktgemeinderat gefasst:

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, dass dem TSV Zusmarshausen ein Zuschuss in Höhe von 134.217,00 € für die Sanierung der 400m-Laufbahn, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2021, bewilligt wird.

Grundsätzlich wird zunächst aufgrund der angespannten Finanzlage auf Ziffer 1 (Geltungsbereich) der Richtlinien verwiesen. Die Richtlinie dient als Entscheidungsgrundlage des Marktes Zusmarshausen für die Gewährung von gemeindlichen Förderungen von Vereinen und Organisationen. Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung (also keine Pflichtaufgabe des Marktes) dar. Der finanzielle Rahmen richtet sich nach den jährlich durch den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Ansätzen. Reichen diese nicht aus, so kann die Förderung gekürzt, eingestellt oder verschoben werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen wurden auch bei der Klausur des Marktgemeinderates am 28.11.2020 thematisiert.

Der Zuschussantrag des TSV Zusmarshausen war auch Gegenstand der Vorbesprechung des Verwaltungshaushalts mit den Fraktionen am 07.01.2021. Einigkeit bestand darüber, aufgrund der angespannten Finanzlage des Marktes die Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 insbesondere bei der Förderung von Investitionen (Ziffer 12) generell auf den Prüfstand zu stellen. Hierfür soll in den Monaten April/Mai ein entsprechender Grundsatzbeschluss für künftige Förderanträge (Einreichung bis 30.09.) gefasst werden. Diskutiert wurden eine Kürzung, eine Einstellung der Förderungen oder auch eine Budgetierung.

Bezüglich des vorliegenden Antrages des TSV Zusmarshausen soll jedoch eine zeitnahe Entscheidung gefällt werden. Dies auch im Hinblick auf den beabsichtigen Zeitpunkt der Sanierung und auch unter der Berücksichtigung der bereits zugesagten Förderung durch den Landkreis Augsburg.

Diskussionsverlauf:
Der Marktrat steht einheitlich hinter der Arbeit des TSV. Vergeblich wurde versucht, die 400 m-Bahn zu sanieren. Die Maßnahme müsse nun angegangen und auch durch den Markt Zusmarshausen finanziell unterstützt werden. Der Landkreis Augsburg hat bereits einen Zuschuss in Höhe von 150.000,-- € zugesagt, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Grundlage der Auszahlung sei jedoch ein genehmigter Haushalt und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, so müsse anderweitig eingespart werden.

Auch der Schulverband wird bei der Gewährung eines Zuschusses gefordert sein, merkt Geschäftsleiter … an.

Datenstand vom 01.03.2021 16:56 Uhr