Katholische Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang - Antrag auf Bezuschussung der Außeninstandsetzung der Kirche St. Michael Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  015. Sitzung des Marktgemeinderates, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 5

Beschluss

Der Katholischen Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang  wird ein Zuschuss in Höhe von 168.000,-- € für die Außeninstandsetzung der Kirche St. Michael bewilligt. Die Auszahlung erfolgt in Jahresraten, aufgeteilt auf drei Haushaltsjahre. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalten 2021, 2022 und 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Kath. Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang hat mit Schreiben vom 12.10.2020 einen Zuschussantrag für die Außeninstandsetzung der Kirche gestellt.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1. die investiven Baumaßnahmen der Religionsgemeinschaften mit einem Förderbetrag von 10 % der nachgewiesenen reinen Baukosten aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
1.680.000,-- €
./. Eigenleistung
0,00 €

1.680.000,-- €
./. Vorsteuerabzugsberechtigung
0,00 €
zugrunde zu legende Kosten
1.680.000,-- €

Dadurch errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 168.000,-- €.

Die Angelegenheiten der Kirchen gehören in den Aufgabenbereich des HFA. Diesem obliegt die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 120.000,-- € im Einzelfall.

Folglich hat der HFA in seiner Sitzung am 01.12.2020 folgenden Empfehlungsbeschluss an den Marktgemeinderat gefasst:

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, dass der Kath. Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang ein Zuschuss in Höhe von 168.000,--  € für die Außeninstandsetzung der Kirche St. Michael, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2021, bewilligt wird. Die Kath. Kirchenstiftung St. Michael ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass aufgrund der finanziellen Situation des Marktes ein Vorbehalt für die Förderung besteht und eine endgültige Entscheidung erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 erfolgen kann.


Bezüglich dieses Antrages wird auch auf den Sachverhalt zu TOP 4 verwiesen.




Diskussionsverlauf:
Um den Haushalt 2021 zu entlasten, wird vorgeschlagen, die Auszahlung auf zwei Jahresraten aufzuteilen (2022 und 2023), da der Maßnahmenbeginn vermutlich erst Ende 2021 sein wird.

Grundlage zur Auszahlung sei auch hier ein genehmigter Haushalt und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Datenstand vom 01.03.2021 16:56 Uhr