Sachvortrag:
Da der Verwaltungshaushalt des Marktes Zusmarshausen im Haushaltsjahr 2021 und voraussichtlich auch in den Finanzplanjahren ein Defizit aufweist, muss geprüft werden, die Ausgaben zu senken.
Hier kommen auch die Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 im Verwaltungshaushalt in Betracht.
Ein Vorschlag der Verwaltung wäre, die Zuschüsse gemäß der Richtlinie um 50 % zu kürzen. Alternativ werden auch die Rechenbeispiele mit einer Kürzung von 25 % bzw. 75 % mit aufgeführt. Die Kürzung der Ansätze gemäß der Richtlinie könnte entweder nur für das Haushaltsjahr 2021 oder bis auf Weiteres ausgesprochen werden.
Gruppierung
|
Beispiel
|
Ansatz in €
|
25 %-Kürzung in €
|
50 %-Kürzung in €
|
75%-Kürzung in €
|
7181
|
Zuschüsse gemäß Eingemeindungsverträge; nur Feuerwehraktivenzuschuss kürzbar
|
9.200
|
7.500
|
5.700
|
4.000
|
7090
|
Übungsleiterzuschuss
|
45.800
|
34.400
|
22.900
|
11.500
|
7091
|
Musikkapelle Wörleschwang gemäß Eingemeindungsvertrag
|
2.000
|
1.500
|
1.000
|
500
|
7060
|
Kirche Wörleschwang gemäß Eingemeindungsvertrag nicht kürzbar
|
300
|
300
|
300
|
300
|
7000
|
Sozialstation, Dorfhelferinnenstation
|
7.500
|
5.700
|
3.800
|
1.900
|
Haushalts- Ansatz
|
|
64.800
|
49.400
|
33.700
|
18.200
|
Ersparnis
|
|
+/- 0
|
15.400
|
31.100
|
46.000
|
Diskussionsverlauf:
MR Steffen Kraus weist im Vorfeld auf seine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO zur Gruppierung 7091 – Musikkapelle Wörleschwang gemäß Eingemeindungsvertrag - hin. Durch die aktuelle Coronavirus-Pandemie bleibt MR Steffen Kraus während Beratung und Abstimmung an seinem Sitzplatz. Hierzu herrscht Einverständnis Seitens des Gremiums.
Der Jugendbeauftragte Meitinger führt aus, dass bei den Vereinen als letztes gespart werden sollte. Die Pandemie habe auch im Vereinsleben deutliche Spuren hinterlassen, so konnten keine Veranstaltungen abgehalten oder staatliche Hilfen beantragt werden. Für Ihn kommt insbesondere im Hinblick auf das ehrenamtliche Engagement der Kinder und Jugendlichen keine prozentuale Kürzung in Frage.
MR Herkommer weist auf seine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO zur Gruppierung 7090 – Übungsleiterzuschuss hin. Aufgrund der aktuellen Coronavirus- Pandemie bleibt MR Herkommer während Beratung und Abstimmung an seinem Sitzplatz. Hierzu herrscht ebenfalls Einverständnis Seitens des Gremiums.
Im Gremium herrschen unterschiedliche Meinungen, ob und bei welcher Gruppierung gekürzt werden sollte. Zum einen befinde sich der Markt derzeit im Sparmodus, so sollten, wie von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet, freiwillige Leistungen verringert werden, zum anderen werde die Vereinsarbeit und das ehrenamtliche Engagement sehr geschätzt.
In Punkto Sozialstation und Dorfhelferinnenstation ist sich der Marktgemeinderat einig, keine Kürzungen vorzunehmen. Speziell in der Coronakrise sind diese Berufsfelder enorm wichtig.
Die Grundlage der Zuschüsse sei auch hier wiederrum ein genehmigter Haushalt und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Sind diese Mittel nicht vorhanden, müssen anderweitig Einsparungen getroffen werden.
Der 2. Vorsitzende des TSV Zusmarshausen, Dr. Andreas Herch, bittet um Worterteilung aus dem Zuhörerbereich.
Beschluss:
Dem 2. Vorsitzenden des TSV Zusmarshausen wird das Wort erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
MR Dr. Hippeli befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Der 2. Vorsitzende gibt zu bedenken, dass eine 25 %-ige Kürzung der Zuschüsse im Jahr 2021 dem Grunde nach 50 % entsprechen würden, da aufgrund der Pandemie mit weniger Übungsleiterstunden zu rechnen sei. Daher müsse seiner Meinung nach ein Mittelweg gefunden werden.
Nach einer kontroversen Diskussion werden verschiedene Abstimmungen durchgeführt.
Gruppierung 7181 – Zuschüsse gemäß Eingemeindungsverträge; nur Feuerwehraktivenzuschuss kürzbar
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Feuerwehraktivenzuschusses um 25 %.
Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 11
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Feuerwehraktivenzuschusses um 10 %.
Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 12
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Feuerwehraktivenzuschuss unverändert zu belassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 9
Gruppierung 7090 – Übungsleiterzuschuss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Übungsleiterzuschusses um 25 %.
Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 10
MR Herkommer ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Übungsleiterzuschusses um 10 %.
Abstimmungsergebnis: Ja 6 / Nein 12
MR Herkommer ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Übungsleiterzuschuss unverändert zu belassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 8
MR Herkommer ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Gruppierung 7091 – Musikkapellen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Zuschusses für Musikkapellen um 25 %.
Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 10
MR Steffen Kraus ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Zuschusses für Musikkapellen um 10 %.
Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 11
MR Steffen Kraus ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Zuschuss für die Musikkapellen unverändert zu belassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 9
MR Steffen Kraus ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
MR Hafner-Eichner stellt aufgrund des Abstimmungsverhaltens im Gremium einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Zuschüsse wie bisher zu belassen und keine Kürzungen vorzunehmen. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag zurückgenommen.
Gruppierung 7000 – Sozialstation, Dorfhelferinnenstation
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Zuschuss für die Sozialstation und Dorfhelferinnenstation unverändert zu belassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
Bgm. Uhl ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Im Ergebnis und in Anbetracht des Abstimmungsverhaltens der Einzelbeschlüsse ist festzuhalten, dass die Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017, die im Verwaltungshaushalt veranschlagt sind, unverändert für das Haushaltsjahr 2021 belassen werden.