Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  015. Sitzung des Marktgemeinderates, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Festsetzung des Grundsteuer B Hebesatzes auf 395 % mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Kurzbericht

Sachvortrag:
Da der Verwaltungshaushalt des Marktes Zusmarshausen im Haushaltsjahr 2021 und vermutlich auch in den Finanzplanjahren ein Defizit aufweist, muss geprüft werden, die Einnahmen zu erhöhen.

Grundsteuer B
Hier würde insbesondere die Erhöhung des gemeindlichen Hebesatzes der Grundsteuer B in Betracht kommen. Der Hebesatz Grundsteuer B betrifft bebaubare Grundstücke und ist seit Beginn der 1980er Jahre auf 345 % festgesetzt.

Für die Berechnung der Grundsteuer wird vom Finanzamt der sogenannte Einheitswert für das Grundstück nach dem Bodenwert aus dem Jahr 1964 ermittelt. Dieser wird mit der Grundsteuermesszahl, die ebenfalls vom Finanzamt ermittelt wird, multipliziert.  Die Multiplikation ergibt den Grundsteuermessbetrag, der den Gemeinden von den Finanzämtern mitgeteilt wird. Um die Höhe der Jahresgrundsteuer einer Gemeinde zu errechnen, muss dieser Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz (A oder B) der Gemeinde multipliziert werden.

Im Haushaltsjahr 2021 ist ein Ansatz von 746.500 Euro (nicht 742.100 Euro wie in der Vorbesprechung vom 07.01.2021 angenommen) an Grundsteuer B Einnahmen bei der HHSt. 0.9000.0010 veranschlagt und man geht von insgesamt im Jahr 2021 vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträgen i.H.v. ca. 216.400 Euro aus.

Bei einer Änderung der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B kommen folgende Rechenbeispiele in Betracht:

Grundsteuermessbetrag
Gesamtsumme
Hebesatz in %

Jahresgrundsteuer
Differenz zu bisherigem Ansatz (gerundet)
216.400 Euro
345
746.500 Euro
+/- 0 Euro
216.400 Euro
375
811.500 Euro
+ 65.000 Euro
216.400 Euro
400
865.600 Euro
+ 119.100 Euro

Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht regelmäßig eine Übersicht über die Realsteuerhebesätze der Gemeinden in Bayern. Die jüngste Veröffentlichung bezieht sich auf die Jahre 2016 – 2019.

Die Gemeinden des Regierungsbezirks Schwaben erhoben im Jahr 2019 durchschnittlich einen Hebesatz der Grundsteuer B i.H.v. 392 %. Dieser Prozentsatz entspricht in etwa dem Landesdurchschnitt Bayern 2019 i.H.v. 394 %. Innerhalb des Landkreises Augsburg bewegen sich die Grundsteuer-B-Hebesätze der Gemeinden innerhalb einer Spanne von 280 % (Markt Meitingen) bis 500 % (Gemeinden Walkertshofen, Mittelneufnach und Mickhausen).

Nachrichtlich (nicht auf der Tagesordnung):
Grundsteuer A
Der Hebesatz der Grundsteuer A, der für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, beträgt ebenfalls wie der der Grundsteuer B seit Anfang der 1980er Jahre 345 %. Auch hier kann eine Erhöhung in Betracht gezogen werden. Die Auswirkungen einer Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer A fallen allerdings nicht so markant aus, wie eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B.

Im Haushaltsjahr 2021 ist ein Ansatz von 83.100 Euro (nicht 82.900 Euro wie in der Vorbesprechung vom 07.01.2021 angenommen) an Grundsteuer A Einnahmen bei der HHSt. 0.9000.0001 veranschlagt und man geht insgesamt von im Jahr 2021 vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträgen i.H.v. ca. 24.100 Euro aus.

Bei einer Änderung der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A kommen folgende Rechenbeispiele in Betracht:

Grundsteuermessbetrag
Gesamtsumme
Hebesatz in %

Jahresgrundsteuer
Differenz zu bisherigem Ansatz (gerundet)
24.100 Euro
345
83.100 Euro
+/- 0 Euro
24.100 Euro
375
90.300 Euro
+ 7.200 Euro
24.100 Euro
400
96.400 Euro
+ 13.300 Euro

Die Gemeinden des Regierungsbezirks Schwaben erhoben im Jahr 2019 durchschnittlich einen Hebesatz der Grundsteuer A i.H.v. 370 %. Dieser Prozentsatz liegt etwas oberhalb des Landesdurchschnitts Bayern 2019 i.H.v. 350 %. Innerhalb des Landkreises Augsburg bewegen sich die Grundsteuer A Hebesätze der Gemeinden innerhalb einer Spanne von 280 % (Stadt Schwabmünchen, Markt Meitingen) bis 550 % (Gemeinde Mittelneufnach).

Gewerbesteuer
Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes wird von Seiten der Verwaltung aufgrund der durch Corona bedingten angespannten Lage für Gewerbebetriebe derzeit nicht empfohlen.




Diskussionsverlauf:
MGR Dr. Hippeli trägt vor, dass bei Kommunen, welche die Größenordnung von Zusmarshausen haben, der Durchschnitt des Hebesatzes bei 335 % liegt.

Seitens des Gremiums wird die Anpassung der Grundsteuer A in einer der nächsten Sitzungen gewünscht.

Es besteht zudem der Vorschlag, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 400 % anzupassen. Über diesen Vorschlag wird zuerst abgestimmt.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Festsetzung des Grundsteuer B Hebesatzes auf 400 % mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2021.

Abstimmungsergebnis: Ja 3 / Nein 16
Somit ist der Vorschlag abgelehnt.

Datenstand vom 01.03.2021 16:56 Uhr