Kommunales Förderprogramm für Käufer von Wohnbaugrundstücken


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 7

Beschluss

Das Förderprogramm des Marktes Zusmarshausen für Käufer von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2020 wurde entschieden, dass das Förderprogramm mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden soll. Für das Haushaltsjahr 2021 würde die Verwaltung deshalb 0,00 € Ansatz vorsehen, bzw. diese Haushaltsstelle ganz löschen.
Nachdem am 17.12.2020 kein Beschluss gefasst worden ist, sondern nur eine Entscheidung getroffen worden war, soll hiermit die Beschlussfassung nachgeholt werden.

Das kommunale Förderprogramm für Käufer von Wohnbaugrundstücken wurde zu einer Zeit auferlegt, in der die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken nicht so hoch war.
Die Förderrichtlinien waren zeitlich begrenzt und wurden im Laufe der Zeit mehrmals verändert und verlängert.

Am 05.06.2014 wurde vom Marktgemeinderat folgender Beschluss gefasst:
„Der Käufer erhält für jedes eigene, in das Haus einziehende Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 3.000 € (gilt auch für Kinder, die bis zu fünf Jahre nach dem Kauf des Bauplatzes geboren werden). Voraussetzung für die Förderung ist der Neukauf eines gemeindeeigenen Grundstückes, die Begründung des Hauptwohnsitzes in Zusmarshausen und dass die Käufer fünf Jahre dort gemeldet bleiben. Der Höchstbetrag der Förderung ist auf 15.000 € je Grundstück begrenzt. Die Laufzeit des Programms gilt unbefristet. Ein schriftlicher formloser Antrag ist vom Bauherrn/Zuschussnehmer an den Markt Zusmarshausen zu stellen. Es erfolgt keine Verrechnung mit den Kosten für den Erwerb des Bauplatzes und/oder Erschließungskosten oder Abgaben u. ä.“

Aufgrund der großen und anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 26.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat beschließt, dass das kommunale Förderprogramm für Käufer von Wohngrundstücken mit dem Erlass der Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet des Marktes Zusmarshausen ausläuft und dieses nur noch bei bereits verkauften Wohnbaugrundstücken Anwendung findet.“

Im Vollzug des Beschlusses vom 26.10.2017 haben zum jetzigen Zeitpunkt zwei Käufer Anspruch auf Zuschuss aus dem Förderprogramm. Der Anspruch der beiden Erwerber erlischt am 05.03.2021 und am 01.04.2021. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Auf der Grundlage der Entscheidung des Marktgemeinderates vom 17.12.2020 erbittet die Verwaltung folgenden Beschluss:



Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, dass man bei zukünftigen Vergaben von Bauplätzen auf den KFW-Wert oder die Versorgung mit fossilen Energieträgern achten soll.

Datenstand vom 28.05.2021 12:03 Uhr