Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauernfeldstraße 8, Fl.Nr. 678/7 Gmkg. Wollbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  010. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 11.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.03.2021 ö beschließend 3.3

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauernfeldstraße 8, Fl.Nr. 678/7 Gmkg. Wollbach, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Die Baugrenze darf durch das Wohngebäude in Richtung Osten um 1,875 m überschritten werden.

  • Die Baugrenze darf durch die Doppelgarage in Richtung Osten um 3,375 m überschritten werden.

  • Die Dachneigung des Wohngebäudes darf 25° anstatt 30-33° betragen.

  • Die Doppelgarage darf an der südlichen, anstatt an der nördlichen Grundstücksseite errichtet werden.

  • Die Stützmauer darf gemäß den Planunterlagen mit einer Höhe von 1,70 m anstatt maximal 1,20 m errichtet werden.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2021 11:40 Uhr