Erschließung Baugebiet "An der Wiege II" Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  019. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dem Erschließungsträger die Freigabe der Entwurfsplanung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.11.2018 wurden bereits erste Ergebnisse der Erschließungsplanung des Baugebietes „An der Wiege II“ in Wörleschwang, von Seiten des Ingenieurbüro Steinbacher vorgestellt. Die Planungen wurden in der Zwischenzeit konkretisiert und gemäß der geplanten Ausführung angepasst.

Herr … und Herr … vom Büro Steinbacher stellen anhand einer Power Point Präsentation die Ergebnisse der Entwurfsplanung für Straße, Wasser, Kanal und Außengebietsentwässerung vor.

Gemäß der Kostenberechnung vom 08.03.2021 belaufen sich die Baukosten auf,

Straßenbau                                           853.000€
Kanal und Außengebietsentwässerung        1.393.433€
Wasserversorgung                                   324.953€

Gesamt Kosten,
gemäß Kostenberechnung                        2.571.386€




Diskussionsverlauf:
Auf Nachfrage des Gremiums erläutert Herr …, dass der bisher vorhandene Wasserdruck nicht mehr ausreiche. Für den Markt Zusmarshausen bestehe daher nur die Möglichkeit einer Druckerhöhungsanlage oder der Errichtung zweier Löschwassertanks. Die Größe eines Löschwassertanks beträgt hierbei rund 96 m³. Die Tanks können sowohl ober- als auch unterirdisch, je nach Ausführung, angebracht werden.  Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte der preisliche Unterschied (Druckerhöhungsanlage/Löschwassertanks) zur heutigen Sitzung jedoch nicht mehr ausgearbeitet werden. Herr … ergänzt, dass im nördlichen Bereich der BG An der Wiege und An der Wiege II, der Wasserdruck in der Bestandssiedlung nicht sehr gut sei. Daher würde mit einer Druckerhöhungsanlage nicht nur der Wasserbedarf und die nötige Löschwassermenge im neuen Baugebiet gedeckt, sondern es würde eine Verbesserung der alten Siedlung erreicht und es wäre für eine eventuelle spätere Erweiterung der Baugebiete gesorgt.

Auf Wunsch der Markträte informiert Herr …, dass der Markt Zusmarshausen den Grundstückseigentümern rechtlich vorschreiben kann, dass die Zisternen nach den Vorschriften des Bebauungsplanes zu errichten sind. Er merkt zudem an, dass zwischen dem BG An der Wiege I und dem BG An der Wiege II keine verkehrstechnische Verbindung bestehe.

Datenstand vom 10.05.2021 14:12 Uhr