Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der 110-kV-Freileitung Anlage 58001 (B 5) Memmingen - Meitingen im Bauabschnitt 8 Auerbach - Erlingen zwischen dem Mast Nr. 233 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 435/1, Gemarkung Auerbach, und Mast Nr. 306 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 1198/0, Gemarkung Erlingen, der LEW Verteilnetz GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  019. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschließend 7

Beschluss

In Bezug auf das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der 110-kV-Freileitung Anlage 58001 (B 5) Memmingen – Meitingen im Bauabschnitt 8 Auerbach – Erlingen zwischen dem Mast Nr. 223 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 435/1, Gemarkung Auerbach, und Mast Nr. 306 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 1998/0, Gemarkung Erlingen, der LEW Verteilnetz GmbH bestehen von Seiten des Marktes Zusmarshausen keine weiteren Anregungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erneuerung der 110-kV-Freileitung Anlage 58001 (B 5) Memmingen – Meitingen im 8. Abschnitt Auerbauch – Erlingen zwischen Mast Nr. 233 (Bestand) auf dem Grundstück Fl. Nr. 435/1, Gemarkung Auerbach, und Mast Nr. 306 (Bestand) auf dem Grundstück Fl. Nr. 1198/0, Gemarkung Erlingen, der Lechwerke AG (LEW AG) wurde der Markt Zusmarshausen um Abgabe einer Stellungnahme und Einwendungen bis zum 18.03.2019 gebeten.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Erneuerung der 110-kV Einfachleitung Memmingen – Balzhausen Abschnitt 8 im Landkreis Augsburg. Der gegenständliche Leitungsabschnitt betrifft die gesamte 110-kV-Leitung vom bestehenden Winkelabspannmast Nr. 233 auf dem Umspannwerkgelände zwischen Horgau und Auerbach, bis zum bestehenden Winkelabspannmast Nr. 306 auf dem Gebiet des Marktes Meitingen, Gemarkung Erlingen.

Eigentümer der Hochspannungsanlagen und damit Antragsteller des Planfeststellungsverfahrens ist die Lechwerke AG.

Die 110-kV-Leitung Anlage 58001 wurde im Jahr 1942 errichtet. Die Leitung ist am Ende ihrer mit wirtschaftlichen Mitteln zu erhaltender Lebensdauer angelegt und kann nicht mehr mit vertretbarem wirtschaftlichem und technischem Aufwand saniert werden. Weiterhin haben sich für den Betrieb der Leitung relevante Einflussgrößen wie z. B. die Übertragungskapazität und Erkenntnisse über Witterungseinflüsse wesentlich geändert. Um dem Rechnung zu tragen, ist die Erneuerung der Leitung erforderlich.

Die Erneuerung des derzeit ca. 19 km langen Abschnittes der Hochspannungsfreileitung soll in bestehender Trasse erfolgen. Die Leitungslänge bleibt somit nach der Erneuerung bei ca. 19 km. Die Anzahl der Masten verändert sich gegenüber der bestehenden Leitung nicht (Abbau von 70 Masten, Neubau von 70 Masten).

Die Masten 236 – 240, sowie 243 und 244 befinden sich auf der Gemarkung Streitheim. Am 15.03.2019 hat der Markt Zusmarshausen zur Anhörung und Auslegung folgende Stellungnahme abgegeben:

„Die gemeindlichen Zu- und Abfahrtswege sind nach Beendigung der Baumaßnahme wieder fachgerecht herzustellen.

Der Antragsteller ist verpflichtet, Verunreinigungen der genutzten Straße und Wege, die durch die Arbeiten und den Transport verursacht werden, unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen.“

Die Stellungnahme wurde entsprechend gewürdigt.

Da im Moment keine Möglichkeit eines Erörterungstermines besteht hat die Regierung von Schwaben als Ersatz eine Online-Konsultation ausgerufen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte bereits durch die Verwaltung. Der Markt Zusmarshausen hat nun bis zum 22.03.2021 Zeit, sich zum Verfahren erneut zu äußern.

Die Unterlagen wurden von der Verwaltung gesichtet und es wurde eine geringfügige Änderung auf der Gemarkung Streitheim festgestellt. Es wurde eine Zuwegung zum bestehenden Mast verkleinert. Außerdem wurde westlich vom Mast Nr. 243 ein Bereich zu den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen mit aufgenommen. Gemäß Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmenliste wird der Bereich als V2 -Schutz zu erhaltender Gehölz- und sonstiger Biotopstrukturen vor unbeabsichtigter Beeinträchtigung durch Markierung und Errichtung von Schutzzäunen- ausgewiesen.

Datenstand vom 10.05.2021 14:12 Uhr