Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  020. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024. Die Anlage (Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Kurzbericht

Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen.

Datenstand vom 17.05.2021 16:12 Uhr