Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg Flächennutzungsplanänderung "PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  020. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö 5

Beschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gmkg. Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 09.03.2021 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach über die Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng“, Gemeinde Landensberg und bittet um erneute Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Unterlagen erhielten die Marktgemeinderäten und die internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt – mit Mail vom 12.03.2021.

Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
Kläranlage:                    Fehlanzeige
Wasserversorgung:       Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages                
Technisches Bauamt:    Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages

Der Markt Zusmarshausen wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bereits im Oktober 2020 an dem Verfahren beteiligt. In der Sitzung am 15.10.2020 wurde vom Marktgemeinderat folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gmkg. Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmung: 20:0“

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg ist durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gmkg. Glöttweng, Gemeinde Landensberg, notwendig geworden. Dieser Bebauungsplan wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Änderungsbereich befindet sich im Gemeindegebiet von Landensberg im Bereich der Gemarkung Glöttweng und umfasst die Flurnummern 160 und 164.
Die beabsichtigte Nutzung als Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik lässt sich nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Daher führt die Gemeinde Landensberg für die Grundstücke, die im Plangebiet liegen, ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durch (Parallelverfahren).

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Landensberg beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 17.05.2021 16:12 Uhr