Tektur zum Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Hofladen (BUE 25.06.2020), Arnulfstraße 6, Fl.Nr. 2635/2, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  011. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 15.04.2021 ö beschließend 4.2

Beschluss 1

Der Tektur zum Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Hofladen (BUE 25.06.2020), Arnulfstraße 6, Fl.Nr. 2635/2, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

    • Die Baugrenze darf durch das Einfamilienhaus in Richtung Westen um max. 56 cm überschritten werden.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

    • Das Einfamilienhaus darf mit einem Kniestock in Höhe von 25 cm errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Datenstand vom 08.06.2021 08:43 Uhr