Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7- Beim Rechamacher"; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  021. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ in der Fassung vom 29.04.2021, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 08.04.2021 behandelt und abgewogen. Die Abwägung ist in die Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ vom 29.04.2021 eingearbeitet.

Vor Fassung des Satzungsbeschlusses war ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 08.04.2021 die Zustimmung zum Durchführungsvertrag erteilt. Der Durchführungsvertrag wurde vom Vorhabenträger am 15.04.2021 unterzeichnet. Herr Bürgermeister Uhl hat den Durchführungsvertrag am 19.04.2021 gegengezeichnet.

Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße – Beim Rechamacher“ mit Stand 29.04.2021 samt Anlagen bestehend aus

Planzeichnung und Textliche Festsetzungen, in der Fassung vom 29.04.2021
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlagen 1.1 bis 1.6), in der Fassung vom 08.03.2021
Begründung, in der Fassung vom 29.04.2021
Anlage 1 zum passiven Schallschutz
Untersuchung der schalltechnischen Belange vom 03.07.2020 mit ergänzender Stellungnahme vom 26.01.2021; bereits TOP 8 Marktgemeinderats-Sitzung vom 08.04.2021 zugeordnet.

Dem Marktgemeinderat wird somit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“, Stand 29.04.2021 zur Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.


Diskussionsverlauf:
Durch die persönliche Beteiligung von MR Jürgen Winkler nimmt dieser nach Art. 49 GO an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
MR Hubert Kraus fragt an, ob in die Planunterlagen, Stand Satzungsbeschluss, auch die Abwägungen aller Träger öffentlicher Belange eingearbeitet wurden. … bestätigt dies. Die im RIS eingestellte Satzung hat durch einen Fehler des Planungsbüros nicht alle Abwägungen enthalten. Dies wurde ergänzt und die überarbeitete Satzung per Mail am 27.04.2021 an den Marktgemeinderat weitergeleitet.

Datenstand vom 28.05.2021 09:38 Uhr