Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  023. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 30.04.2021 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult den Markt Zusmarshausen über die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen und bittet um Stellungnahme bis 02.06.2021.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 30.04.2021 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kläranlage:               Keine Einwände
Techn. Bauamt:        Keine Einwände
Wasserversorgung:  Keine Einwände

Die Gemeinde Kutzenhausen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans ein Mischgebiet in Ortsrandlage zu schaffen. Aufgrund dieser Planung kann der Bedarf an Wohnraum und gewerblichen Flächen gedeckt werden.
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Gemeinde Kutzenhausen im Ortsteil Agawang und hat eine Größe von ca. 1,4 ha. Westlich grenzt ein bestehendes Dorfgebiet an. Im Süden erstreckt sich ein kleiner Teil an Wohnbebauung.

Das Plangebiet wird als Mischgebiet festgesetzt, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Durch die vorliegende Planung wird ermöglicht, dass vorhandene Bauanfragen für Maschinen- bzw. Lagerhallen umgesetzt werden können.

Der Markt Zusmarshausen wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 23.07.2021 07:50 Uhr