Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  023. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 32 „Agawang Ost“.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 30.04.2021 bittet das Ingenieurbüro Steinbacher Consult um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 30.04.2021 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kläranlage:                        Keine Einwände
Wasserversorgung:                Keine Einwände
Technisches Bauamt:        Keine Einwände

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ (wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt) ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.  
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans im südlichen Teil als Grünlandstandort auf grundwasserfernen Böden, bzw. im nördlichen Teil als Ackerstandort auf grundwasserfernen Böden dargestellt.
Der Änderungsbereich wird gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als Flächen für gemischte Bauflächen ausgewiesen und im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt.

Der Markt Zusmarshausen wird durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt.

Datenstand vom 23.07.2021 07:50 Uhr