Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen beteiligt sich seit 2014 an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung des Bayerischen Gemeindetages in Zusammenarbeit mit der Fa. Kubus, Kommunalberatung und Service GmbH.
Bisherige Auftragsvergaben:
Lieferjahre 2014-2016 Fa. N-Ergie
Lieferjahre 2017-2019 Fa. E.ON
Der Marktgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 07.12.2017 beschlossen, sich an der Bündelausschreibung für den Strombezug für kommunale Liegenschaften und Anlagen wieder zu beteiligen und zwar für die Lieferjahre 2020 – 2022.
Den Auftrag hierfür erhielt die Fa. Eins Energie in Sachsen.
Mit Schreiben vom 11.02.2021 bietet die Fa. Kubus in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag den Bayerischen Gemeinden wieder die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an. An diesen Bündelausschreibungen nehmen bis zu 1.500 öffentliche Auftraggeber teil. Mit diesem Angebot möchte der Bayerische Gemeindetag den Aufwand für die Verwaltungen reduzieren und auf dem umfassenden Gebiet der Energieausschreibung Unterstützung bieten.
Sollte kein Interesse an der Bündelausschreibung bestehen, muss sich der Markt selbst um die Organisation der Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre ab 2023 kümmern, da die aktuellen Stromlieferverträge eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2022 haben. Der Bayerische Gemeindetag wird für die Kommunen in Bayern keine Rahmenverträge mit Stromlieferanten abschließen.
Vorteile einer Bündelausschreibung:
KUBUS wird die Durchführung der Bündelausschreibungen im Wege elektronischer Ausschreibungen mit elektronischer Auktion über ein webbasiertes Beschaffungsportal unter Beachtung der maßgebenden Wettbewerbs- und Vergabevorschriften anbieten. Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst.
Zeitplan:
Bekanntmachung November 2021/Dezember 2021
Angebotsfrist bis Januar 2022/Februar 2022
Auktionszeitraum Februar 2022 – April 2022
Der Markt ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung der Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung.
Die Teilnehmer der Ausschreibung haben neben Normalstrom bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeiten zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.
Mehrkosten Ökostrom gegenüber Normalstrom:
- Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. +0,0 – 0,5 ct/kWh
- Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. +0,5 – 1,2 ct/kWh
Näheres ist dem beiliegenden Musterbeschlussvorschlag des Bayerischen Gemeindetages zu entnehmen.
Zuletzt wurde 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft.
Bisher erzielte Arbeitspreise (Entgelte für die Lieferung der Energie, Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer) aufgrund den Bündelausschreibungen:
2014 – 2016 4,1770 ct/kWh
2017 – 2019 2,245 ct/kWh
2020 – 2022 5,3250 ct/kWh
Zu diesem Preis kommen die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung durch den Netzbetreiber, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, Mehrkosten gemäß EEG, Umlage nach StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, Abschaltumlage, Aufschläge nach KWKG, Blindstromkosten, Stromsteuer und Mehrwertsteuer.
Der Dienstleistungspreis für die Ausschreibung beträgt ca. 2.800 €. Der Grundbetrag für das Honorar (1.000 €) hat sich nicht verändert.
Aus Sicht der Verwaltung muss darauf hingewiesen werden, dass ein Lieferantenwechsel immer mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu Beginn des Jahres verbunden ist (Umstellung der Lieferstellen, Abrechnungsgrundlagen etc.). Trotzdem wird die Teilnahme an der Bündelausschreibung befürwortet.
Diskussionsverlauf:
Im Gremium werden die Vor- und Nachteile einer Bündelausschreibung diskutiert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer eigenen Ausschreibung ein Büro eingeschaltet werden muss, bei dem sicherlich weitere Kosten auf den Markt zukommen.