Sachvortrag
Der Entwurf zur Erschließungsplanung und zum Außengebietswasser der Ortsdurchfahrt Vallried wurde in der MGR-Sitzung am 06.10.2016 vorgestellt.
Dabei wurde unter anderem der Entwurfsplanung zum Durchlass über dem Hornbach, dem Umgriff und weiteren Details einschließlich der Durchführung der Maßnahme ab dem Frühjahr 2017 zugestimmt.
Die ursprüngliche Planung der Brücke sah als kostengünstige Lösung einen Stahlwellblechdurchlass vor. Im Zuge der Entwurfsplanung wurde das Baugrundgutachten erstellt. Nach vertiefter Abstimmung mit dem Baugrundgutachter stellte sich heraus, dass ein Bodenaustausch in großer Mächtigkeit erforderlich war.
Um Kosten zu sparen und auf Grund der unmittelbaren Bebauung im näheren Umfeld, wurde eine Zweitmeinung zu der Notwendigkeit der Mächtigkeit des Bodenaustauschs bei einem bisher unbeteiligtem Büro eingeholt. Bei der Erstellung der Zweitmeinung wurden neue Erkenntnisse zum ursprünglichen Baugrundgutachten gewonnen. Nach einem Treffen vor Ort wurde entschieden, dass zusätzliche Baugrunderkundungen erforderlich sind. Diese wurden im Frühjahr 2017 durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass gespanntes Grundwasser vorliegt und damit die Baudurchführung eines Stahlwellblechdurchlass nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar ist.
Gemäß Empfehlung des zweiten Baugrundgutachtens wurde die Planung insofern abgeändert, dass hinter dem bestehenden Widerlager Bohrpfähle erstellt werden, worauf Pfahlkopfbalken und das Tragwerk betoniert werden. Diese Bauweise hat als Vorteil, dass man keine tiefe Baugrube benötigt und damit auf eine kostspielige Wasserhaltung verzichten kann.
Weiterhin konnte mit der Regierung von Schwaben abgeklärt werden, dass wenn die Brücke mit einem Gehweg ausgestattet wird, diese zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten förderbar wird. Eine Brücke mit Gehweg (ca. 350.000,- EUR brutto inkl. Baunebenkosten) ist zwar teurer als eine ohne Gehweg (ca. 300.000,- EUR brutto inkl. Baunebenkosten), aber durch die Zuwendung belaufen sich die Gesamtkosten für den Markt Zusmarshausen auf ca. 210.000,- EUR brutto inkl. Baunebenkosten.
Um einen Zuwendungsantrag stellen zu können muss ein Baubeschluss des Marktes Zusmarshausen dem Antrag beiliegen. Um den Gehweg auf der Brücke anbinden zu können ist ein geringer Grunderwerb erforderlich. Eine Absichtserklärung der verkaufenden Partei muss dem Antrag beigelegt werden. Weiterhin gibt es ein Stichdatum im Jahr für die Einreichung des Antrags. Um dieses Datum einhalten zu können, muss der Zuwendungsantrag in der KW 31 fertiggestellt und an das Staatliche Bauamt Augsburg für eine Fachstellungnahme weitergereicht werden.
Herr … des Büros Steinbacher Consult aus Neusäß stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die neuen Planungen zum Brückenbauwerk über den Hornbach in Vallried vor.
Diskussionsverlauf:
MR Christian Weldishofer erkundigt sich, wie die Brücke bei so schlechtem Baugrund denn über Jahrzehnte überhaupt tragfähig gewesen sein kann und äußert sich damit kritisch gegenüber den Planungsänderungen. Herr … erklärt, dass das Büro Steinbacher immer der Meinung war, ein Bodenaustausch wäre nicht notwendig. Allerdings maßt er sich nicht an, einem Tragwerksplaner hier zu widersprechen. Auch wurde aufgrund dieser Skepsis eine unabhängige Zweitmeinung eingeholt. Auch diese bestätige die Aussage, weshalb das Büro Steinbacher nun die Umplanungsarbeiten vorgenommen hat.
MR Reitmayer kann sich daran erinnern, dass die Kostenschätzung bei ca. 170.000 Euro für das Brückenbauwerk gelegen hat. Zu diesem Zeitpunkt war zwar der Baugrund nicht bekannt, allerdings erscheinen ihm 200.000 Euro Mehrkosten als viel zu teuer. Auch MR Hörmann schließt sich dieser Meinung an und hält bei einer Brückenlänge von 6,45 m und einer Breite von 6,5 m zzgl. einem 1,5 m breiten Gehweg einen solchen Aufschlag für ungerechtfertigt. Dahingehend erklärt Herr …, dass bei einer Mehrbreite von ca. 1/3 dieser Aufschlag durchaus im Verhältnis steht.
Aufgrund des Sachvortrages ist davon auszugehen, dass der Baugrund nur mit großmächtigem Bodenaustausch in den Griff bekommen werden kann, fasst MR Juraschek zusammen. Das bedeutet auch, dass die Brücke untergraben werden müsste. Damit muss also die Brücke immer weichen. Er schlägt deshalb vor, dass trotzdem eine Stahlwellblechkonstruktion ausgeführt wird.
Herr … erklärt, dass hinsichtlich der anfallenden Wassermengen keine Vergrößerung des Durchlasses notwendig sei. Allerdings kann ein Stahlwellblechdurchlass nicht mit punktueller oder linienförmiger Gründung erfolgen. Damit ist auch keine Tiefgründung unter einem Stahlwellblechdurchlass möglich, sodass die erforderlichen Gründungspfähle mit ca. 8 m Tiefe nicht für einen solchen Aufbau geeignet sind.
MR Hubert Kraus erklärt, dass aufgrund der Förderzusage selbstredend eine Brücke mit Gehweg in Betracht zu ziehen ist. Er hofft für die Ausführung des Gehweges auf der Ostseite im Bereich des Kinderspielplatzes und des Feuerwehrhauses.
MR Reitmayer erkundigt sich nach dem Ablaufplan für die Bauarbeiten. Ihm wird erläutert, dass nach Eingang des Zuwendungsbescheides (wohl Mitte/Ende Januar) die Ausschreibung begonnen werden kann. Für diese Ausschreibung wird noch im Jahr 2017 die Ausführungsplanung sowie die Vorarbeit zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses erfolgen, damit nach Eingang der Förderbewilligung sofort mit dem Versand der Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes angefangen werden kann. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote könnte dann Anfang März die Vergabe der Bauarbeiten und ggf. sogar Ende März der Baubeginn erfolgen. MR Reitmayer findet diesen Zeitplan sehr sportlich und würde sich eine Ausschreibung schon vor Weihnachten 2017 wünschen. Dazu erklärt allerdings Herr …., dass dann das Risiko zur Förderung voll beim Markt Zusmarshausen liegt, da sich eine Ausschreibung vor Förderzusage förderschädlich auswirken könnte. Der Zuwendungsbescheid kann erst so spät gestellt werden, weil alle Anträge im September gestellt werden müssen. Stichtag ist der 1. September, so Herr … auf die Frage des MR Reitmayer weiter. Erst dann werden alle Anträge bearbeitet und die Zuschussmittel priorisiert. Erst ca. Januar kann also mit der Förderzusage gerechnet werden.
Auch der Vorschlag von MR Hafner-Eichner zur Anfrage nach einer frühzeitigen Baufreigabe wird durch Herrn …. kritisch gesehen. Er habe in Gesprächen mit der Regierung von Schwaben den Eindruck gehabt, dass eine solche frühzeitige Freigabe nicht möglich wäre. In diesem Zusammenhang rät MBM … dringend davon ab, vor Bescheid der Regierung von Schwaben eine Ausschreibung vorzunehmen. Die Vorarbeiten laufen allerdings auf Hochtouren. So wird schon jetzt mit dem Behindertenbeauftragten des Landratsamtes sowie den Trägern öffentlicher Belange gesprochen. Sollte schon früher als gedacht eine entsprechende Rückmeldung der Regierung von Schwaben beim Markt eingehen, wird natürlich auch früher die Ausschreibung erfolgen. MBM … merkt zudem kritisch an, dass auch im Falle einer überörtlichen Rechnungsprüfung dann Probleme entstehen könnten.
MR Weldishofer Christian erkundigt sich bei Herrn …, warum nicht die Hornbachstraße vor dem Brückenbau ausgebaut wird. MBM … erklärt daraufhin, dass die Ausschreibung für die Straße bereits 2017 erfolgen wird. Hier wird ggf. der Vergabebeschluss schon Ende 2017 erfolgen. Der Straßenbau beginnt dann an der Brücke und sobald die Förderbewilligung für die Brücke gegeben ist, kann auch diese Baumaßnahme erfolgen.
MR Schwarz stellt nach Rückfrage nochmals klar, dass eine Zustimmung bei heutigem Beschlussvorschlag die Ausführung mit Gehweg bedeutet.
Nach Beschlussfassung erkundigt sich MR Reitmayer nochmal, inwiefern Neuigkeiten bei den Stromanschlüssen zu verzeichnen sind. In diesem Zusammenhang appelliert MBM … an die anwesenden Anlieger, die fehlenden Zustimmungen zur Erdverkabelung abzugeben. Momentan fehlen dem Markt noch ca. 15 Haushalte.