1. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.07.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
In der Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau – ist im „Abschnitt II. Jahresbeiträge für Schüler in Euro/Jahr/Schüler wird die wöchentliche Unterrichtsdauer für die Instrumentalausbildung in der Gruppe mit 3 Schülern ab dem 01.09.2017 im Schuljahr 2017/2018 auf 45 Minuten festgesetzt. Der vorliegenden 1. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau (siehe Anlage 4) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die wöchentliche Unterrichtsdauer für die Instrumentalausbildung in der Gruppe mit 3 Schülern ab dem 01.09.2017 im Schuljahr 2017/2018 soll aus wirtschaftlichen Gründen auf 45 Minuten festgesetzt werden, um das Angebot der Vierergruppe mit 60 Min. attraktiver zu gestalten (bisher: gleiche Gebühr und gleiche Unterrichtsdauer, 432 €). Diese 1. Änderung der Gebührensatzung soll zum 01.09.2017 in Kraft treten und ab dem neuen Schuljahr 2017/2018 Gültigkeit haben.
Der Gemeinderat Horgau hat der Änderung bereits zugestimmt. Der Entwurf der 1. Änderung wurde den Markträten als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage durch Einstellung in das RIS zur Verfügung gestellt.
Diskussionsverlauf:
Nachdem keiner eine Antwort auf die Frage des MR Hörmann hat, was der Grund für diese damals getroffene Regelung sei, wurde die Abstimmung getroffen.
Datenstand vom 23.01.2018 14:21 Uhr