Sachvortrag:
Zum bisherigen Verfahrensstand verweist Bgm. Uhl auf die Sitzungsvorlage und erläutert diese zusammenfassend:
- In der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das Planungskonzept im Bereich des jetzt entstandenen Bebauungsplanes Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen, vorgestellt, sowie der Beschluss zur Benennung des Bauleitplanverfahrens gefasst. Gleichzeitig erfolgte zudem der Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde absichtlich nicht gefasst, da der exakte Umgriff der Planungen sich erst aus den Informationen der Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ergeben würde.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 15.02.2017 bis 17.03.2017
- Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der MGR am 06.04.2017
- Nachholung des Aufstellungsbeschlusses für den sich neu ergebenden Bereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ in der MGR am 06.04.2017
- Billigungsbeschluss zum Planstand vom Tag der MGR am 06.04.2017 sowie Auslegungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
In der heutigen Marktgemeinderatssitzung erfolgt nun die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Hierzu wurde den Markträten am 14.07.2017 durch Einstellung in das RIS die durch das Ingenieurbüro ausgearbeitete Synopse aller eingegangenen Bedenken und Stellungnahmen mit entsprechender Würdigung und den dazu gehörenden Beschlussvorlagen übermittelt. Diese Synopse wird in der Marktgemeinderatssitzung durch Herrn Frank Steinbacher, Ingenieurbüro Steinbacher Consult, nochmals dargestellt.
Nach erfolgreicher Abwägung kann sodann im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes der Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 20.07.2017 gefasst werden.
Diskussionsverlauf:
… erklärt auf Nachfrage den Unterschied zwischen festgesetztem und faktischem Überschwemmungsgebiet und macht darauf aufmerksam, dass auf der Folie in seiner Präsentation nur das festgesetzte Überschwemmungsgebiet dargestellt ist. Dies hat vor allem auch rechtliche Gründe, da das faktische Überschwemmungsgebiet nur aus einer Berechnung en
tstanden ist, rechtlich aber keiner Rechtsetzung unterliegt.
Der Marktgemeinderat fasst aufgrund der anhängenden Synopse folgende Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Augsburg vom 24.05.2017, Fachbereich Wasserrecht
Beschluss:
Die Bedenken und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im bauleitplanerischen Verfahren behandelt und gewürdigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Die redaktionellen Textänderungen sind zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Die Bedenken und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im bauleitplanerischen Verfahren behandelt und gewürdigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der Würdigung ergänzt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Hinsichtlich der Stellungnahme vom 09.03.2017 werden die Bedenken und Anregungen zur Kenntnis genommen und im bauleitplanerischen Verfahren behandelt und gewürdigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss
Die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen werden in die Planung mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Eine Rückkehr zur ursprünglichen Planung ist daher nicht vorgesehen und nicht notwendig.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Eine Rückkehr zur ursprünglichen Planung ist daher nicht vorgesehen und nicht notwendig.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0