Information über die Änderung der Art des Bebauungsplanes mit Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2017 ö 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Wechsel von einem Angebotsbebauungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ um den Belangen des Markt Zusmarshausen und den Belangen der Träger öffentlicher Belange Rechnung zu tragen.

Der Marktgemeinderat beschließt, für den Bereich der Grundstücke nördlich der Roth zwischen Staatsstraße 2510, Wertinger Straße (St 2027) und nördlicher Entlastungsstraße (St 2510) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (der Plan über den Umgriff ist Bestandteil des Beschlusses – Anlage 3).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Herr … der Firma Steinbacher Consult erläutert in der Sitzung die folgenden Gründe für den Wechsel vom angebotsbezogenen Bebauungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan:
  • Bebauungsplan außerhalb Regelung BauGB für festgesetzte
    Überschwemmungsgebiete
  • Markt kann aktiv im Rahmen eines Durchführungsvertrages an der Gestaltung des Baugebietes teilnehmen
  • Markt sichert sich langfristig Zugriff auf die Entwicklungsziele
  • Roth Gewässer 3.Ordnung, Markt unterhaltspflichtig und zuständig für die Durchführung von wasserrechtlichen Planungen
  • Markt Zusmarshausen sichert sich die Planungshoheit auf die Entwicklung der Roth-Aue (Retentionsausgleich, Gewässerrenaturierung, Naherholung, Ökokonto, Wegeerschließung)
  • Vorgehen ermöglicht eine bestmögliche Abstimmung auf Förderrichtlinien zu Unterhalt und gewässerökologischer Gestaltung an der Roth
  • Bebauungsplan Nr. 53 kann zeitlich entkoppelt werden von einem länger dauernden Wasserrechtsverfahren
  • Berücksichtigung der verfahrenstechnischen Bedenken der Träger öffentlicher Belange (Zeit, Zuwendung, Planungsabstimmung)
Aus diesen Gründen ergibt sich unter anderem auch die Änderung des Umgriffs, der nun im Lageplan dargestellt beschlossen wird.

Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer war immer der Meinung, es wäre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgelegen und zeigt sich überrascht. Diese Fragestellung konnte allerdings während des Sitzungsverlaufs nicht mehr abschließend geklärt werden. 

MR Aumann erkundigt sich nach dem bisherigen Planungsstand und damit auch nach der Kostenbeteiligung der Fa. Sortimo an der Gestaltung der Roth. Bgm. Uhl erklärt daraufhin, dass sich die finanzielle Unterstützung sich aus Verkaufspreis ergibt. Dieser Verkaufspreis wiederum wird derzeit im Rahmen eines Gutachtens durch externe Sachverständige geklärt.

MR Winkler erinnert sich daran, dass Herr … für diesen Bereich nichts bezahlen wollte, da der südliche Bereich zwischen Innovationspark und Roth nichts mit dem eigentlichen Bauvorhaben der Firma Sortimo zu tun hat. Daraufhin betont der Vorsitzende, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung handelt. Der Verkaufspreis wird auf Grundlage des derzeit beauftragten Gutachtens festgelegt, welches in wenigen Wochen dem Markt Zusmarshausen vorliegen sollte. Trotz dessen ist diese Diskussion völlig losgelöst von diesem Tagesordnungspunkt und hat mit Bereich südl. der Roth nichts zu tun.

Datenstand vom 19.10.2017 10:10 Uhr