Behandlung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2017 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher Consult (die Synopse wird dem Protokoll als Anlage 4 beigelegt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bgm. Uhl erläutert den bisherigen Verfahrensstand zusammenfassend wie folgt:

  • In der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das Planungskonzept im Bereich des jetzt entstandenen Bebauungsplanes Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen, vorgestellt, sowie der Beschluss zur Benennung des Bauleitplanverfahrens gefasst. Gleichzeitig erfolgte zudem der Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde absichtlich nicht gefasst, da der exakte Umgriff sich erst aus den Informationen der Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ergeben würden.

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 15.02.2017 bis 17.03.2017

In der heutigen Marktgemeinderatssitzung erfolgt nun die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Hierzu wurde den Markträten am 14.07.2017 durch Einstellung in das RIS die durch das Ingenieurbüro ausgearbeitete Synopse aller eingegangenen Bedenken und Stellungnahmen mit entsprechender Würdigung und den dazu gehörenden Beschlussvorlagen übermittelt. Diese Synopse wird in der Marktgemeinderatssitzung durch Herrn Frank Steinbacher, Ingenieurbüro Steinbacher Consult, nochmals dargestellt. Er weist darauf hin, dass er die Synopse kurz vor Sitzungsbeginn nochmals geringfügig (hinsichtlich des Werbepylons) abgeändert hat.
Nach erfolgreicher Abwägung kann im weiteren Sitzungsverlauf die Beschlussfassung zur Billigung des Planstandes sowie der Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer erkundigt sich nach dem Stand des Ökokontos des Marktes Zusmarshausen. Frau … erläutert daraufhin, dass ein gewisser Sockel nicht unterschritten wird. Aber grundsätzlich sollte dieses Ökokonto durchaus aufgestockt werden. Hierzu dient unter anderem auch eine Fläche, die südlich der nördl. Entlastungsstraße nach deren Vermessung noch übrig bleibt. Der Puffer von derzeit ca. 10.000 qm ist vorhanden, auch nach Abzug von 4.000 qm für den Sortimo Innovationspark. Die Pflicht zur Herstellung der Ausgleichsfläche direkt im Anschluss an den Sortimo Innovationspark ist datiert auf spätestens 31.12.2019 (Planungsabschluss) mit anschließender Herstellung. Durchdiskutiert wurden laut Herr … in zahlreichen Besprechungen verschiedene Varianten, auch die gesamte Herstellung im südlichen Bereich des neuen Bebauungsplanes. Der Vorteil für den Markt Zusmarshausen bei einem nur ca. 4.000 qm großen Ausgleich am Eingriffsort ist vor allem auch die Möglichkeit der Überplanung der Rothaue (Retentionsausgleich, etc.), welche andernfalls nicht mehr möglich wäre, so …. Das WWA sieht die Ökokontoflächen in diesem Bereich parallel zu einem Retentionsausgleich als positiv. Frau … betont, dass die Ausgleichsflächen so groß wie möglich am Ort des Eingriffs untergebracht werden sollten. Die jetzt entstandene Aufteilung stellt dabei eine Halbierung dar und wird von der Verwaltung unter den gegebenen Umständen als tragbarer Kompromiss erachtet.

MR Günther erkundigt sich nach der Möglichkeit zur Herstellung eines Lehrpfades innerhalb dieser neuen Ausgleichsfläche. Herr Bgm. Uhl verweist auf den Nutzungskonflikt zwischen Ausgleich der Natur und Aufenthalt von Personen. Die Untere Naturschutzbehörde würde die Ausgleichsfläche in diesem Fall nicht anerkennen, so …. Trotzdem verläuft eine fußläufige Erschließung unmittelbar entlang der Ausgleichsfläche.

Dass Teilbereiche des Geltungsbereiches im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Zusam liegen ist klar. Dass das WWA trotzdem auch auf das faktische Ü-gebiet der Roth hinweist, sollte immer beachtet werden, so 2. Bgm. Steppich.

MR Günther erkundigt sich nach der Kostentragung für den Löschwasserbedarf des neuen Innovationsparks. Daraufhin erläutert Herr …, dass die Kosten hierfür der Maßnahme zugeordnet werden und deshalb durch den Vorhabensträger zu bezahlen sind. Angezapft wird die bestehende Trinkwasserleitung aus dem Gelände der Firma Sortimo im Bereich des Bebauungsplanes Geisweghülle. Diese verläuft künftig unter der Staatsstraße in Richtung Baugebiet Sortimo Innovationspark Zusmarshausen.

Der Marktgemeinderat fasst aufgrund anhängender Synopse folgende Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen:

  • Landratsamt Augsburg vom 14.03.2017, Fachbereich Bauleitplanung

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 1


  • Fachbereich Wasserrecht

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


  • Fachbereich Naturschutz

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


  • Fachbereich Brandschutz

Beschluss:
Entsprechend der Abwägung werden die zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan beibehalten.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


  • Fachbereich Abfallwirtschaft

Beschluss:
Entsprechend der Abwägung werden die zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan beibehalten.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


  • Fachbereich Erschließungsbeitragsrecht

Beschluss:
Entsprechend der Abwägung werden die zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan beibehalten.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


  • Fachbereich Immissionsschutz

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


  • Regierung von Schwaben vom 10.03.2017

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0


  • Regionaler Planungsverband vom 13.03.2017

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung der Stellungnahme der Regierung von Schwaben geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0


  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 09.03.2017

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0


  • Landesamt für Denkmalpflege (Abteilung Bodendenkmalpflege) vom 21.02.2017

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0


  • Autobahndirektion Südbayern vom 16.03.2017

Beschluss
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0


  • Lech-Elektrizitätswerke Augsburg vom 15.03.2017

Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0

Datenstand vom 19.10.2017 10:10 Uhr