Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2017 ö 4.6

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53, „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ mit Stand vom 20.07.2017 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die im Tagesordnungspunkt Nr. 4.2 beschlossenen Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher Consult sowie die im Verlauf der Marktgemeinderatssitzung vorgestellten und in der Zwischenzeit neu gewonnenen Erkenntnisse (vor allem in Bezug auf
1.        die Änderung des Bebauungsplanes von einem angebotsbezogenen Bebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan,
2.        die Einarbeitung des Vorhabens- und Erschließungsplanes sowie
3.        die Informationen zum Lärmschutz)
werden in den Bebauungsplan Nr. 53, „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ eingearbeitet. Dieser überarbeitete Vorentwurf erhält damit als Entwurf den Stand der Marktgemeinderatssitzung vom 20.07.2017 und muss dann zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt werden. Gleichzeitig erfolgt durch Anschreiben die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Es ist vorgesehen, dass die Auslegung und Beteiligung im Laufe des Monats August erfolgt. Nach erneuter Prüfung der dann noch eingehenden Stellungnahmen kann voraussichtlich der Satzungsbeschluss erfolgen.

Diskussionsverlauf:
MR Günther erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Realisierung der beiden nachfolgenden Bauabschnitte II und III. Zu dieser Fragestellung verweist Herr Steinbacher auf den Inhalt des Durchführungsvertrags als nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung. Schon jetzt erklärt er aber auch, dass sich die Reihenfolge der beiden weiteren Bauabschnitte aufgrund Bedarf und Nachfrage ggf. ändern könnte.

Zudem wird klargestellt, dass das bestehende Feldkreuz im Bereich des Sortimo Innovationsparkes in den öffentlichen Bereich versetzt wird und die vorhandenen Bäume als Ersatzpflanzungen neu gepflanzt werden.

Datenstand vom 19.10.2017 10:10 Uhr