Festlegung eines Namens für das künftige Wohnbaugebiet im Ortsteil Wörleschwang
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.11.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Für die vorgesehene Bauleitplanung im Ortsteil Wörleschwang wird folgender Name beschlossen:
Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“, Wörleschwang.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Kurzbericht
Sachvortrag
Die Verwaltung schlägt vor:
Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“, Wörleschwang.
Zur Festlegung eines Namens für das künftige Wohnbaugebiet im Ortsteil Wörleschwang gibt Bgm. Uhl den Vorschlag der Verwaltung bekannt, den Bebauungsplan Nr. 54 als „An der Wiege II“, Wörleschwang zu bezeichnen.
MR Juraschek hat im Ortsteil Wörleschwang genauer recherchiert und ist auf dabei auf alte Unterlagen gestoßen, welche den gesamten Bereich als „An der Wiege“ beziffern. Auch MR Juraschek stimmt deshalb für die Bezifferung als „An der Wiege II“.
Auch MR Alfred Hegele hat sich bezüglich der Namensgebung Gedanken gemacht. Er äußert zum einen den Vorschlag „Albertus“ zum anderen „Kreuzflecken“. Beide Vorschläge sind bekannte Begrifflichkeiten im Ortsteil Wörleschwang.
Datenstand vom 23.01.2018 14:15 Uhr