Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 Regelungen für die Förderung von Investitionen in den künftigen Haushaltsjahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  022. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 022. Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 5

Beschluss 1

Der MGR beschließt, die Förderung von Investitionen nach Ziffer 12 der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 im Haushaltsjahr 2022 auszusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind zu überarbeiten. Zur Vorbereitung wird eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die zusammen mit der Verwaltung bis zum 30.09.2021 eine modifizierte Richtlinie zur Beschlussfassung vorlegt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen trat am 11.12.2017 in Kraft.  Aufgrund der Haushaltslage, die sich in den letzten Jahren und vor allem in den Finanzplanjahren zusehends anspannt, ist eine Überprüfung auch bei der Förderung von Investitionen vorzunehmen. Der MGR ist verpflichtet, sachgerecht und allgemeinverträglich darüber zu entscheiden, wie die Richtlinie in den nächsten Haushaltsjahren gehandhabt werden soll. 

In der MGR-Sitzung am 21.01.2021 wurde über die Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2021 entschieden. 

Im Ergebnis und in Anbetracht des Abstimmungsverhaltens der Einzelbeschlüsse ist festzuhalten, dass die Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017, die im Verwaltungshaushalt veranschlagt sind, unverändert für das Haushaltsjahr 2021 belassen werden.


Bezüglich der Förderung von Investitionen wird auf Ziffer 12 der Richtlinie verwiesen:


Im Rahmen der Vorbesprechung des MGR im Zusammenhang mit der Anpassung der Kita-Gebühren am 09.03.2021 wurde bereits auf Ziffer 12 der Richtlinie verwiesen und auch zur Vorbereitung des TOP eine Auflistung der anstehenden Investitionen als Tischvorlage ausgehändigt. Die Auflistung ist nochmals dem Sachvortrag angefügt. 

Die Vereine wurden angeschrieben und mit einem Rückmeldebogen gebeten, die beabsichtigten Investitionen in den nächsten Jahren mitzuzuteilen. Das Ergebnis der Umfrage ist der Auflistung zu entnehmen. 


Grundsätzlich dient die Richtlinie als Entscheidungsgrundlage des Marktes Zusmarshausen für die Gewährung von gemeindlichen Förderungen von Vereinen und Organisationen. Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung dar. Der finanzielle Rahmen richtet sich nach den jährlich durch den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Ansätzen. Reichen diese nicht aus, so kann die Förderung gekürzt, eingestellt oder verschoben werden. Die Richtlinie hat keine bindende Außenwirkung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Marktes Zusmarshausen ist daher eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Förderung von Investitionen für die künftigen Haushaltsjahre zu treffen. 

Möglich wäre z.B.
  • eine Kürzung der Zuschüsse um _____% oder
  • eine Aussetzung mit den Fördermitteln in den Haushaltsjahren _______-________.


 






Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium geht hervor, dass es fatal wäre, die Zuschüsse für Vereine dauerhaft auszusetzen. Es sollte hier beschlossen werden, die Zuschüsse für das Jahr 2022 auszusetzen. Eine Arbeitsgruppe sollte bis spätestens 30.09.2021 eine modernisierte Satzung ausarbeiten. 
Einzelne MR aus dem Gremium sind der Meinung, dass kein Beschluss notwendig ist, da die Richtlinie es vorsieht, die Zuschüsse für ein Jahr auszusetzen, wenn die Haushaltslage es erfordert. 

Es geht mehrheitlich hervor, dass zur Planungssicherheit sowohl für die Kommune als auch für die Vereine trotzdem ein Beschluss über die Aussetzung gefasst werden soll.

Datenstand vom 29.09.2021 12:08 Uhr