Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln


Daten angezeigt aus Sitzung:  022. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 022. Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö 6

Beschluss

Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. wird eine Zuwendung in Höhe von 0,50 € pro Einwohner gewährt, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022. Der Förderantrag ist jedes Jahr erneut zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. hat mit Schreiben vom 15.06.2020 einen Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln gestellt. Ebenso ein Antrag auf Beitritt des Marktes Zusmarshausen zum Förderverein. Die Anträge waren bereits Anlage zur Sitzungsvorlage der MGR-Sitzung am 03.12.2020. 

In der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 ist unter Ziffer 2 der Förderzweck definiert:
Der Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Vereinen und Organisationen, welche sich innerhalb des Gemeindegebietes im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich engagieren und damit einen bedeutenden Beitrag zur Gemeinschaft leisten.

Unter Ziffer 3 sind die Fördervoraussetzungen festgelegt.
3.1 Das Fördergebiet ist das Gemeindegebiet Zusmarshausen.
3.2 Der Verein muss seinen Sitz im Markt Zusmarshausen haben. Ausnahmsweise kann bei entsprechendem wiederkehrendem Engagement im Gemeindegebiet hiervon abgewichen werden.

Nach Ziffer 10 kann für die Unterstützung der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung von alten, kranken, behinderten, dementen und sterbenden Gemeindebürgern eine Förderung in Höhe von 1,-- €/Jahr je Einwohner gewährt werden. Diese Regelung tritt z.B. für die Sozialstation zu. 

Der MGR hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Markt Zusmarshausen tritt dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. bei und entrichtet hierfür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 415,-- €.

Eine Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 1,-- €/pro Einwohner wird vertagt und ist aufgrund der finanziellen Lage des Marktes Zusmarshausen von den weiteren Haushaltsberatungen 2021 abhängig.


Der Markt Dinkelscherben hat mittlerweile festgelegt, von den beantragten 6.500,-- € eine Förderung in Höhe von 3.500,-- € (ca. 50 %) zu gewähren. Eine endgültige Zuschussgewährung erfolgt im Herbst 2021.


Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung könnte aus Sicht der Verwaltung auch eine Förderung in Höhe von 0,50 €/Einwohner (Einwohner derzeit 6.452) für den Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. gewährt werden, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2022.




Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium geht hervor, die Zuwendung analog zu Dinkelscherben zu gestalten. Der Zuschussantrag soll jedes Jahr neu gestellt werden, so dass unter Berücksichtigung der Haushaltslage neu entschieden werden kann. Für das Jahr 2022 soll eine Förderung in Höhe von 0,50 € pro Einwohner gewährt werden.

Datenstand vom 29.09.2021 12:08 Uhr