Hortplanung - Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  026. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Gremium wird über den aktuellen Stand der Hortplanung informiert. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 10.06.2021 vertagt. 

Grundsätzlich hat der MGR in seiner Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, für die Hortplanung eine eigene Arbeitsgruppe zu bilden. Dieser gehörten 3. Bgm Christian Weldishofer, MR Dr. Julia Stöhr und MR Wolfgang Herkommer an. Zukünftig nimmt MR Ben Matthes an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil.

Zunächst wird auf den Grundsatzbeschluss vom 19.09.2019 verwiesen:


Hort Neubau Wertinger Straße – KiTa Spitalgebäude – Anbau Gabelbach
Die zukünftige Schulkindbetreuung in der Angebotsform „Hort“ soll in einem Neubau mit 100 Plätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, an der Wertinger Straße  erfolgen. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären. 

Das ehemalige Spitalgebäude, Wertinger Straße 16, ist für die Unterbringung einer Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe) zu sanieren. Die Größe der Einrichtung wird nach einer durchgeführten Bedarfsplanung festgelegt. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären. 

Außerdem soll im Kindergarten Gabelbach ein entsprechender Anbau geprüft werden.

Die Beschlüsse vom 03.12.2015 und 26.07.2018 sind hinsichtlich der Unterbringung der Schulkindbetreuung im Spitalgebäude später im Bedarfsfall aufzuheben. (Diese Beschlüsse wurden in der MGR-Sitzung am 05.03.2020 auch aufgehoben).

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Investitionsprogrammen, in den Haushalt 2020 und in den Folgejahren einzuplanen.

Am 07.11.2019 fasste der MGR folgenden Beschluss für einen Antrag auf Bedarfsanerkennung:

Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt in der Angebotsform „Hort“ in einem Neubau mit 150 Plätzen auf den gemeindlichen Grundstücken an der Wertinger Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 150 Hortplätze zu stellen. 

Der Antrag wurde beim Landratsamt Augsburg auf Bedarfsanerkennung gestellt, die Bedarfsanerkennung für einen Hort mit 150 Plätzen in Zusmarshausen liegt vor. 


In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Hort am 16.07.2020 wurde eine Vorplanung für den Neubau eines Hortes vorgestellt. Auch wurde vereinbart, dass verschiedene Horte von der Arbeitsgruppe besichtigt werden.

Diese Besichtigungsfahrten fanden am 22.09.2020 und 29.09.2020 statt. Besichtigt wurden Horte in Königsbrunn, Gersthofen und Leitershofen. 

Eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 12.11.2020 statt, bei der die Eindrücke aus den Besichtigungen ausgetauscht wurden. Der weitere Fahrplan wurde festgelegt. Wichtig ist die Erarbeitung einer Übersicht an Ganztagsangeboten (gebundene Ganztagsschule, offene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung, Hort/Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG). Entscheidungshilfen bilden neben einer Grundlagenermittlung auch Elternbefragungen und 
Bevölkerungsentwicklungen. Auch die Möglichkeit eines anderen Trägers für den Hort wurde diskutiert. 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 28.04.2021 wurde die Hortplanung durch Herrn Katheder-Göllner vom Landratsamt Augsburg thematisiert. Die Jugendhilfeplanung ist bei der Feststellung des Betreuungsbedarfs gerne behilflich. Neben der Betreuungsform des Hortes soll auch der Fortbestand der Mittagsbetreuung geprüft werden. Dies waren auch Erkenntnisse aus den Besichtigungsfahrten. Neben den Horten werden vielerorts noch die Mittagsbetreuungen weiter betrieben. 

Herr … hat auf den Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsschule verwiesen und empfohlen, mit den weiteren Planungen vorerst abzuwarten.

Die erste Beratung des angekündigten Gesetzentwurfes zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule stand am 07.05.2021 auf der Tagesordnung des Bundestages. Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 in Deutschland eingeschult werden, sollen in den ersten vier Schuljahren einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung bekommen. Die Rede ist von mindestens acht Stunden Betreuung -einschließlich Schule- an Wochentagen bis zum Beginn der fünften Klassenstufe.

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 das Ganztagsförderungsgesetz beraten. Aus Sicht des Bundesrates gibt es noch reichlich Nachbesserungsbedarf was die Finanzierung betrifft. Auch inhaltlich gibt es noch Änderungsvorschläge, die den Rechtsanspruch in der Summe doch sehr aufweichen würden. Immerhin soll die Mittagsbetreuung wohl rechtsansprucherfüllend werden.


Der Bundestag hat am 11.06.2021 das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 25.06.2021 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Als Begründung wurde im Wesentlichen auf die unzureichende finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten hingewiesen, die durch die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder entstehen werden. Zur Zukunft der Mittagsbetreuungen liegen noch keine weiteren Ausführungsbestimmungen vor. 

Es ist noch unklar, ob das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann. 



Die weitere Vorgehensweise ist festzulegen.




Diskussionsverlauf
MR Hafner-Eichner spricht sich für eine baldige Realisierung des Hortes aus, damit eine qualifizierte und verlässliche Betreuung der Grundschulkinder gewährleistet ist. Die momentane Unterbringung der Mittagsbetreuung in der Mittelschule sollte sich nicht verfestigen. Die Grundschulkinder sollen nachmittags nicht im Schulgebäude untergebracht sein, so dass eine bauliche Lösung dringen notwendig ist. Es wird ein separates Gebäude für die Mittagsbetreuung und den Hort benötigt. Die Konditionen auf dem Kreditmarkt sind derzeit äußerst günstig, daher sollte der Bau eines Hortgebäudes umgehend in Angriff genommen werden. Es muss der Anspruch der Gemeinde sein, eine qualitätvolle Kinderbetreuung anzubieten. Die Buchungszeiten sollten flexibel gestaltet werden. 

MR Hubert Kraus teilt mit, dass die Gesetzeslage derzeit noch offen ist, plädiert aber auch dafür, hier am Ball zu bleiben. Um einen Zuschuss für das Gebäude und einen laufenden Zuschuss beantragen zu können, muss jedoch der Rechtshintergrund bekannt sein. Es sind daher die Sitzungen im September abzuwarten, bei denen über die Gesetzeslage entschieden werden soll. 

MR Herkommer ist Vertreter der Arbeitsgruppe. Es wurden einige Horteinrichtungen im Landkreis besichtigt. Die Nachmittagsbetreuung im ländlichen Bereich liegt bei 33 % – 40 %. Auch er spricht sich für eine qualitativ hochwertige Betreuung in der Gemeinde Zusmarshausen aus. Es sollte jedoch neben dem Hort auch eine reine Mittagsbetreuung wieder in Betracht gezogen werden, da manche Eltern ihre Kinder am Nachmittag zu Hause erziehen wollen und lediglich eine Mittagsbetreuung benötigen. Auch er hält verschiedene Angebote und flexible Buchungszeiten für sinnvoll. Die Hortgröße sollte eine Kapazität von bis zu 100 Kinder haben, größere Einrichtungen sind sehr schwer zu handhaben. Zunächst wäre jedoch der Bedarf bei den Familien abzufragen, um hier eine Tendenz zu erkennen. 

Letztendlich kann derzeit bezüglich der Finanzierung und der Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln noch nichts gesagt werden. 

Datenstand vom 29.09.2021 12:01 Uhr