Neubau eines Einfamilienhauses, Bruno-Kusterer-Ring 16, Fl.Nr. 600/170, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  014. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 014. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.07.2021 ö beschließend 5.4

Beschluss 1

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses, Bruno-Kusterer-Ring 18, Fl.Nr. 600/170, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

  • Das Wohngebäude darf gem. vorliegender Planung um ca. 1,50 m von der Baulinie abrücken.

  • Die zulässige Höhenlage der EG-Rohdecke von max. 0,30 m darf um 0,32 m überschritten werden.

  • Die Dachneigung darf 25° anstatt 42-48° betragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

  • Die Wandhöhe darf 6,49 m anstatt max. 4,50 m betragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.09.2021 11:04 Uhr