Mit Mail vom 13.07.2021 informiert das Ingenieurbüro Tremel, Augsburg, über das Bauleitplanverfahren des Marktes Dinkelscherben und bittet den Markt Zusmarshausen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis 16.08.2021.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 15.07.2021 zu. Die internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) wurden aufgrund der Kurzfristigkeit nicht um eine Stellungnahme gebeten.
Die vorliegende Planung des Marktes Dinkelscherben umfasst die Einbeziehung von bisherigen teilweisen Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberschöneberg. Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2.011 qm.
Ziel ist es, den Eigentümern auf eigenem Grund die Errichtung je eines Wohngebäudes zu ermöglichen. Die Nutzung vorhandener Erschließungseinrichtungen im unmittelbaren Anschluss an die bestehende Bebauung des Ortes unterstreicht das Ziel des sparsamen Flächenverbrauches in der freien Landschaft durch Nutzung von Nachverdichtungspotentialen im Ort.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Einbeziehungssatzung Oberschöneberg des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.
Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium kam die Frage, warum die Angelegenheit von der Verwaltung nicht geprüft wurde und warum keine Bedenken bestehen.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl erklärt, dass die Angelegenheit selbstverständlich von der Verwaltung geprüft wurde. Wegen der Kurzfristigkeit wurden keine Stellungnahmen der internen Stellen (Wasserversorgung, Kläranlage und technisches Bauamt) eingeholt.
Die Maßnahme einer Nachbargemeinde in dieser Größenordnung wird den Markt Zusmarshausen nicht beeinträchtigen.