14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  029. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 5.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 13.08.2021 bittet das Ingenieurbüro Steinbacher Consult um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 16.08.2021 zu. Die internen Stellen (Wasserversorgung, Kläranlage und technisches Bauamt) erhielten die Unterlagen per Mail vom 27.08.2021.

Die Wasserversorgung, die Kläranlage und das technische Bauamt erstatteten Fehlanzeige. 

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ (behandelt im vorherigen Tagesordnungspunkt) erforderlich.  Auch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Marktgemeinderatsitzung am 27.05.2021 behandelt. 

Der Markt Zusmarshausen wird durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt.  

Datenstand vom 19.10.2021 08:58 Uhr