Hochwasserschutz am Godlbach in Gabelbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö beschließend 3

Beschluss 1

Die bestehende Planung soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Gründungsmöglichkeiten und mögliche Kosteneinsparungen prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind dem Marktgemeinderat in einem separaten Tagesordnungspunkt vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es sollen weitere Alternativen zum technischen Hochwasserschutz erarbeitet werden. Für den Godelbach in Gabelbach ist ein Gewässerentwicklungsplan zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Förderantrag zur bestehenden Planung soll beim Fördergeber eingereicht werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Am 06.05.2021 wurde die Anfrage zur Förderfähigkeit des Hochwasserschutzprojektes in Gabelbach an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gestellt. Am 30.07.2021 teilte das Wasserwirtschaftsamt mit, dass eine Förderung des Projektes voraussichtlich nicht möglich sei. Daraufhin wurde zum 17.09.2021 ein Gesprächstermin im Rathaus Zusmarshausen vereinbart.

Während des Gespräches am 17.09.2021 teilte das Wasserwirtschaftsamt noch einmal mit, dass eine Förderzusage für das Hochwasserrückhaltebecken in Gabelbach nicht möglich sei. Das gewichtete Schadenspotential wurde von der Regierung von Schwaben nicht anerkannt. Laut der Regierung von Schwaben wird das gewichtete Schadenspotential derzeit nur noch bei staatlichen Bauvorhaben berücksichtigt. Die Gründe für die Absage sind somit die unverhältnismäßig hohen Baukosten im Vergleich zum Nutzen, da die Summe der eventuellen Schäden an den Bauwerken geringer ausfallen würde als die Kosten für den Bau des Rückhaltedammes. Auf Nachfrage, ob eine Teilbezuschussung möglich sei, teilte das Wasserwirtschaftsamt mit, dass auch eine Teilfinanzierung durch Fördergelder nicht möglich ist.

Das Projekt befindet sich derzeit im fertigen Entwurfsstadium. Auch wurde ein entsprechender Grunderwerb zur Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2018 getätigt. Der Marktgemeinderat steht nun an einem Punkt der Entscheidung, ob die Maßnahme aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert werden soll.

Gemäß der letzten Kostenannahme vom 23.02.2021 beläuft sich das Projekt auf rund 1,3 Mio. Euro, inklusive Baunebenkosten.


Diskussionsverlauf:
Das Gremium sieht es einerseits als Pflichtaufgabe des Marktes Zusmarshausen an, die Bürger und Bürgerinnen vor Hochwasser zu bewahren. Einige Mitglieder des Gremiums stellen die Frage, ob sich der Markt Zusmarshausen die Baukosten von derzeit geschätzt € 1,3 Mio. ohne Bezuschussung durch Fördermittel leisten kann. Die Fördermittel wurden bislang lediglich angefragt und nicht beantragt. Da das Wasserwirtschaftsamt auf die Anfrage bereits mitgeteilt hat, dass das Projekt nicht förderfähig ist, wurde kein offizieller Förderantrag gestellt. Dies soll nunmehr nachgeholt werden. Sollte ein abschlägiger Bescheid erlassen werden, kann geprüft werden, ob hiergegen Rechtsmittel eingelegt werden, die Aussicht auf Erfolg bieten. 

Sollte letztendlich tatsächlich keine Förderung des Projektes möglich sein, muss geprüft werden, ob der Hochwasserdamm anders geplant und dadurch die Baukosten reduziert werden können. Im vorliegenden Plan ist beispielsweise Erdreich in erheblichem Umfang abzutragen und neu aufzuschütten, da der Untergrund sehr torfhaltig und dadurch zu instabil ist. Allein der Austausch des Baugrunds verursacht extrem hohe Kosten. Es soll daher geprüft und berechnet werden, ob die Standfestigkeit des Hochwasserdamms durch das Einbringen von Spundwänden gewährleistet werden kann. Dies wäre eine kostengünstigere Alternative zum Austausch des gesamten Baugrunds. 

Des Weiteren plädiert das Gremium dafür, neben dem Bau des Hochwasserdamms auch alternative technische Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser zu prüfen, z.B. durch ein Gewässerentwicklungskonzept für den Godelbach anstelle des Dammbauwerks. Eventuell gibt es hierfür auch Fördermittel. 

Datenstand vom 29.10.2021 10:12 Uhr