Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  032. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö 4

Beschluss

Der 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in § 4 Abs. 3 wird zugestimmt mit folgender Fassung: 
Andere für den Markt Zusmarshausen ehrenamtlich tätige Gemeindebürger/Gemeindebürgerinnen erhalten eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung wird nach pflichtgemäßem Ermessen und nach einem ausgewogenen Verhältnis durch die Verwaltung festgelegt, maximal jedoch 840,-- € pro Person im Kalenderjahr. Grundlage hierfür ist die Einsatzhäufigkeit, -zeit und der Aufwand des jeweiligen Ehrenamtes. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Ehrenamtspauschale wurde ab dem Jahr 2021 von 720,-- € auf 840,-- € erhöht. Demzufolge ist auch die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 14.05.2020 zu ändern.

§ 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: 

Andere für den Markt Zusmarshausen ehrenamtlich tätige Gemeindebürger/Gemeindebürgerinnen haben einen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung wird nach pflichtgemäßem Ermessen und nach einem ausgewogenen Verhältnis durch die Verwaltung festgelegt, maximal jedoch 840,-- € pro Person im Kalenderjahr. Grundlage hierfür ist die Einsatzhäufigkeit, -zeit und der Aufwand des jeweiligen Ehrenamtes. 





Diskussionsverlauf:

Auf Anregung von MR Juraschek soll statt „haben einen Anspruch auf“ durch „erhalten“ ersetzt werden. 

Datenstand vom 12.11.2021 09:09 Uhr