Bebauung des hinteren Grundstücksteiles mit einem Doppelhaus, zwei Garagen und zwei offenen Stellplätzen, Schloßstraße 18, Fl.Nr. 1105/2, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  017. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 017. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.11.2021 ö beschließend 7.3

Beschluss

Dem Antrag zur Bebauung des hinteren Grundstücksteiles mit einem Doppelhaus, zwei Garagen und zwei offenen Stellplätzen, Schloßstraße 18, Fl.Nr. 1105/2, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

  • Das Doppelhaus darf gemäß vorliegender Planung außerhalb des Baufensters situiert werden.

  • Es darf anstatt eines Einzelhauses ein Doppelhaus errichtet werden.

  • Die Firstrichtung des Doppelhauses darf in Richtung Nord-Süd anstatt Ost-West erfolgen.

  • Die Dachneigung des Doppelhauses darf 25° betragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

Datenstand vom 10.02.2022 09:39 Uhr