Sanierungsmöglichkeit des Durchlassbauwerkes am Rothsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  036. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 036. Sitzung des Marktgemeinderates 16.12.2021 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Beschluss ist dergestalt zu splitten, dass zunächst der Bau der Flutmulde geklärt sein muss und erst dann die Sanierungsplanung des Dammbauwerks weitergeführt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Sanierungsmöglichkeit des Durchlassbauwerkes am Rothsee soll weiterverfolgt werden. Für das Haushaltsjahr 2022 sind weitere Untersuchungen der Hochwasserentlastungsanlage im Ganzen vorzusehen. Des Weiteren soll die bestehende Genehmigungsplanung der Flutmulde und des Fischpasses, sowie die Kostenberechnung auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die Ergebnisse sind dem Marktgemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Während der Sitzung am 16.07.2020 wurde beschlossen, dass die Kosten für die Sanierung des Durchlassbauwerkes am Rothsee zu ermitteln sind. Im Zuge der Hauptprüfung des Durchlassbauwerkes wurde eine Machbarkeit, inklusive einer Kostenschätzung für die Sanierung des Bauwerkes beauftragt.

Das Büro Sweco hat die Hauptprüfung durchgeführt, sowie die Machbarkeit zur Sanierung ausgearbeitet. Eine Sanierung des Durchlasses ist durch den Einbau eines kleineren Querschnittsprofils möglich. Hierbei soll ein kleineres Profil in das bestehende eingebaut werden. 

Die Auswirkungen auf die Abflusskapazität im maßgebenden Bemessungsfall des BHQ2=HQ5000 gemäß der DIN EN 19700 wurden untersucht und wirken sich positiv auf das bestehende Bauwerk aus. So ist gegenüber der Bestandsplanung aus dem Jahr 1972 (HQ=25m³/s) heute mit 50m³/s, ein doppelt so hoher Abfluss über die Hochwasserentlastungsanlagen sicherzustellen.  Dies kann über alle Analgen (Durchlass und Flutmulde) abgeführt werden. Da sich infolge des höheren Abflusses im Hochwasserfall auch ein höherer Einstau im Rothsee ergibt, würde bei gleichbleibenden Profilquerschnitt des Bestandsbauwerkes bis zu 36m³/s durch das bestehende Bauwerk und nur 14m³/s durch die geplante Flutmulde abfließen. Durch die Verjüngung des Abflussquerschnittes kann der Abfluss im Bestandsbauwerk auf ca. 26m³/s reduziert werden und liegt somit wieder im Bereich der Abflusskapazität, für welche das Bauwerk 1972 ausgelegt wurde. Die Flutmulde war damals für den Bemessungsfall BHQ1=HQ500 auszulegen (rein die Hochwasserentlastungsanlage). Dass bedeutet, die Flutmulde war für einen Abfluss von 35,6m³/s auszulegen.

Die alleinige Sanierung des Durchlasses wird auf ca. 175.000€ geschätzt. Die Sanierung kann jedoch erst nach dem Bau der Flutmulde und dem Fischpass erfolgen. Das bedeutet, die Sanierung ist an eine Kombinationsmaßnahme gebunden. 

Da weder der Zustand der Wehrfelder bekannt ist noch die zukünftigen Auswirkungen des Neubaus der Flutmulde auf die bestehende Hochwasserentlastungsanlage im Detail untersucht wurden, wird vom Büro Sweco empfohlen die Hochwasserentlastungsanlage als Ganzes (Wehrfeld, Mönch, Durchlass und Tosbecken) hinsichtlich der hydraulischen Leistungsfähigkeit als auch der Statik, infolge der geänderten Lasteneinwirkung zu untersuchen. Je nach Ergebnis können noch weitere Kosten für eine Sanierung oder Verstärkung z.B., der Wehrfelder anfallen.

Ebenfalls wurde in der Sitzung am 16.07.2020 beschlossen, dass die Kosten für die Flutmulde und den Fischpass aktualisiert werden sollen. Um einen „groben“ Überblick zu erhalten, wurden die Kosten der Kostenberechnung aus dem Jahre 2011 mit 5% Baupreisentwicklung auf das Jahr 2023 hochgerechnet. Die Kosten für den damaligen Förderantrag aus dem Jahre 2011 beliefen sich wie folgt: 

Kostenberechnung Flutmulde und Fischpass am Rothsee
Bruttokosten





 Flutmulde 
 Fischpass 



2011
   391.897,72 € 
   172.452,49 € 



2023
   627.036,35 € 
   275.923,98 € 
mit 5% Baupreisentwicklung p.a.

Da sich die Baupreise im Laufe der letzten Jahre steil nach oben orientiert haben, ist mit Sicherheit von einer weiteren Entwicklung nach oben auszugehen. Demnach ist bei der Bausumme für die Flutmulde und den Fischpass von rund 1 – 1,5Mio. Euro auszugehen. Wobei derzeit über das Förderprogramm der RZWas 2021 von einer Fördermöglichkeit für die Flutmulde und den Fischpass auszugehen ist. Die Sanierung des Durchlassbauwerkes wird nicht in den Bereich der Fördermöglichkeiten fallen.


Diskussionsverlauf:
Herr … vom Ingenieurbüro Sweco führt aus, dass leider so gut wie keine Planunterlagen zum Durchlassbauwerk aus dem Jahr 1972 existieren. Daher kann nicht gesagt werden, wie z.B. die Wehrfelder im Inneren gebaut und stabilisiert wurden. Es empfiehlt sich daher, den See abzulassen, so dass das Durchlassbauwerk eingehend besichtigt und auf Schäden untersucht werden kann. 

Auf weitere Rückfragen des Gremiums teilt Herr … mit, dass die 50 Kubik pro Sekunde eine Vorgabe des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth sind. An normalen Tagen fließt durch das Dammbauwerk eine Wassermenge von ca. 2 bis 3 Kubik pro Sekunde. Mehr als 25 Kubik pro Sekunde kann das Dammbauwerk nicht bewältigen, da es hierfür nicht ausgelegt ist, daher ist die Errichtung der Flutmulde unerlässlich. Dies wurde alles in einer Wasserflächenberechnung berücksichtigt. 

Das Gremium begrüßt es, dass das Dammbauwerk saniert werden kann und nicht komplett neu gebaut werden muss. Jedoch befürworten einige Gremiumsmitglieder, dass das Projekt ganzheitlich angegangen und nicht in Einzelmaßnahmen aufgeteilt werden sollte. Die Flutmulde wird in jedem Fall benötigt, es soll ein Fischpass integriert werden. Die Flutmulde ist förderfähig, nicht jedoch der Fischpass. SGL … führt aus, dass das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth jedoch signalisiert hat, sich auch dafür aussprechen wird, dass der Fischpass ebenfalls gefördert wird. 

Es ist in jedem Fall der Erwerb von Grundstücken nötig, deren Verfügbarkeit noch nicht geklärt ist. Ohne die Errichtung der Flutmulde ist auch die Sanierung des Dammbauwerks nicht möglich. Es steht und fällt somit das ganze Projekt mit der Flutmulde. Daher hält es ein Teil des Gremiums nicht für zielführend, die Sanierung weiterzuverfolgen, wenn zuerst die Flutmulde errichtet sein muss. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt daher der Vorschlag, den Beschluss zu splitten mit der Maßgabe, dass zunächst der Bau der Flutmulde zu klären ist, bevor die Sanierungsplanung des Dammbauwerks weitergeführt wird. Hierüber soll abgestimmt werden. 

Datenstand vom 25.01.2022 11:57 Uhr