Erteilung eines generellen Gemeinderatsbeschlusses für Rangrücktritte, Löschungen und Pfandfreigaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  036. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 036. Sitzung des Marktgemeinderates 16.12.2021 ö 8

Beschluss

Der Erste Bürgermeister oder sein Stellvertreter wird ermächtigt, Rangrücktrittserklärungen, Löschungserklärungen und Pfandfreigaben jeglicher Art für den Markt Zusmarshausen in Bezug auf Grundbuchrechte abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Nachdem durch das Grundbuchamt vermehrt für Rangrücktritte, Löschungen und Pfandfreigaben ein Gemeinderatsbeschluss gefordert wird, obwohl diese Erklärungen nach Auffassung des Notariats Zusmarshausen eine laufende Angelegenheit darstellt, schlägt das Notariat vor, für die Erklärung künftiger Rangrücktritte, Löschungen und Pfandfreigaben einen Grundsatzbeschluss durch den Marktgemeinderat fassen zu lassen.
In der letzten MGR-Sitzung am 25.11.2021 wurde bereits ein Einzelbeschluss gefasst. 

Datenstand vom 25.01.2022 11:57 Uhr