Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bruno-Kusterer-Ring 16, Fl.Nr. 600/170, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  019. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 13.01.2022 ö beschließend 3.3

Beschluss

Der Tektur zum Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bruno-Kusterer-Ring 16, Fl.Nr. 600/170, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


    • Die Oberkante der EG-Rohdecke darf 0,32 m anstatt max. 0,30 m über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße liegen.

    • Die Wandhöhe darf 6,25 m anstatt max. 4,50 m betragen.

    • Das Satteldach darf mit einer Neigung von 25° anstatt 42 – 48° ausgeführt werden.

    • Das Wohnhaus darf gem. vorliegender Planung um ca. 1,40 m von der Baulinie abrücken.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.02.2022 14:47 Uhr