Erweiterung von Lagerhalle und Büroräumen, Holzappelstraße 1, Fl.Nr. 600/59, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  020. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.02.2022 ö beschließend 6.3

Beschluss 1

  • Die zulässige Grundfläche im OG von 90 m² darf um insg. 338,40 m² überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 2

  • Die Firsthöhe darf 463.63 m ü. NN anstatt max. 459.50 m ü. NN betragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 3

  • Der Erweiterungsbau darf in offener Bauweise mit 3,00 m Grenzabstand anstatt in verketteter Bauweise ohne seitl. Grenzabstand errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 4

  • Die nördliche Baugrenze darf mit den Stellplätzen um bis zu 4,50 m überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 5

  • Die Baulinie darf durch den Erweiterungsbau in Richtung Süden um bis zu 1,61  m überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 6

  • Von einer Vorlage eines schallschutztechnischen Gutachtens kann aus Sicht des Marktes Zusmarshausen abgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 7

  • Die Recyclingstation mit Einfriedung darf innerhalb der privaten Grünflächen errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Beschluss 8

  • Die Stützwände dürfen als Betonstützwände gem. vorliegender Planung mit einer max. Höhe von 2,20 m errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Beschluss 9

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Datenstand vom 12.04.2022 08:22 Uhr