Sturzflut-Risikomanagement


Daten angezeigt aus Sitzung:  037. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 4

Beschluss 1

Das Sturzflut-Risikomanagement soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Interesse bezüglich der Förderung beim Wasserwirtschaftsamt zu bekunden.  Des Weiteren sind alle notwenigen Unterlagen für den Förderantrag zusammen zu stellen.   Im Anschluss soll eine Angebotseinholung in Form von einem Leistungsverzeichnis erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 2

Das Konzept zum Frühalarmsystem soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen und dem Marktgemeinderat erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Sturzflut-Risikomanagement betrachtet nicht nur die entsprechenden Gefahren durch Gewässerüberlastung, sondern auch die Gefahren durch Starkregen und Überflutungen. Da durch den Klimawandel auch immer mehr Extremwetterlagen aufkommen werden, ist das Sturzflut-Risikomanagement ein sehr gutes Instrument um Gefahren zu erkennen. 

Im ersten Schritt – Bestandsanalyse – gilt es, dieses Wissen zu sammeln und aufzubereiten. Hieraus und mit der Auswertung der Örtlichkeiten lässt sich bereits eine Ersteinschätzung der Gefahrenlage vornehmen. 

Im zweiten Schritt – Gefahrenermittlung – soll mit vereinfachten Methoden bis hin zur hydraulischen Berechnung die Frage beantwortet werden: „Was kann bei verschiedenen Niederschlagsszenarien wo passieren?“. Dabei sind auch Angaben zu Fließtiefen und Fließgeschwindigkeiten zu machen. Die Ergebnisse sollen mindestens in Kartenform dargestellt und mit den Ergebnissen aus der Bestandsanalyse und vor Ort plausibilisiert werden. 

Im dritten Schritt – Gefahren- und Risikobeurteilung – sollen auf Basis der ersten beiden Schritte nun je nach Gefährdungsszenario die gefährdeten Objekte, Bereiche und Infrastruktureinrichtungen mit zugehörigem Schadenspotentialen ermittelt werden. Anschließend sind die Fragen: „Was darf wo nicht passieren, bzw. was darf wo zugelassen werden?“ zu beantworten. Hierbei ist es Aufgabe der Kommune zu entscheiden, welches Schutzniveau für wild abfließendes Wasser und für Hochwasser aus Fließgewässern erreicht werden soll. Für Bereiche und Objekte, bei welchen Risiken erkennbar sind und die das definierte Schutzziel verfehlen, sind Maßnahmen erforderlich, um das jeweilige Risiko entsprechend zu reduzieren. 

Im vierten Schritt – Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung – werden deshalb Maßnahmen zur Risikoreduzierung mit den betroffenen Akteuren konzeptionell erarbeitet. Dabei sind verschiedene Lösungsvarianten zu entwickeln und zu vergleichen. Daraus sollen zielführende Maßnahmen ausgewählt und in einer Vorzugsvariante zusammengefasst werden. Dabei können unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen und Einzelakteure einen Beitrag leisten. Neben baulichen Maßnahmen können gerade bei sensiblen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) entsprechende Verhaltensregeln für den Notfall mit der Einrichtung erarbeitet werden (vgl. das Verhalten bei Feueralarm, das in jeder Einrichtung klar definiert und regelmäßig geübt wird.) 

Im fünften Schritt – Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement – sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den zuvor definierten Schutzzielen verglichen und die jeweilige Maßnahmenwirkung sowie die Gesamtwirkung dargestellt werden. Dabei sollen die Risikoreduktionen und die verbleibenden Risiken aufgezeigt werden. Es ist zwingend notwendig, die gewonnen Erkenntnisse und Inhalte des Integralen Konzepts mit allen potenziell Betroffenen zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu kommunizieren.

Das Sturzflut-Risikomanagement wird derzeit vom Freistaat mit bis zu 75% gefördert. So belaufen sich die Kosten nach einer „groben“ Kostenannahme für das Gemeindegebiet Zusmarshausen und seinen Ortsteilen auf rund 150.000,-- €.

Als Zusatz besteht auch die Möglichkeit eines Frühalarmsystems. Hierbei können drohende Gefahren früh erkannt werden und entsprechende Schutzmaßnahmen vorzeitig getroffen werden. Dies würde auch zu einer zeitlichen Entlastung der Einsatzkräfte führen. Die Daten zu möglichen Gefahren werden durch Sensoren erfasst (Regensensoren, Kanalsensoren und Pegelsensoren), verarbeitet und als Information an Bürger und Einsatzkräfte weitergeleitet.



Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl übergibt Herrn … das Wort. Dieser informiert das Gremium zum Sturzflut-Risikomanagement und zum Frühalarmsystem.

Herr … kommt im weiteren Verlauf auf die Kosten des Sturzflut-Risikomanagements und des Frühalarmsystems zu sprechen. Die Kosten des Sturzflut-Risikomanagements belaufen sich auf etwa 120.000 Euro (netto), wobei die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 75 % besteht. Abzüglich der Förderung verbleibt beim Markt Zusmarshausen ein Eigenanteil von rund 30.000 Euro (netto). Das Frühalarmsystem sei nicht förderfähig, so Herr ….  Die Anschaffungskosten hierfür liegen bei rund 40.000 Euro (netto). Die jährlichen Betriebskosten werden auf ca. 4.000 – 5.000 Euro betitelt. 

Zur zeitlichen Umsetzung erläutert Herr …, dass die Erstellung des Sturzflut-Risikomanagements ab Vergabezeitpunkt etwa 1 ½ Jahre in Anspruch nehme. Das Frühalarmsystem könne hingegen in etwa 8 – 10 Wochen installiert werden. Eine parallele Einführung werde empfohlen. 

Auf Rückfrage des Gremiums verdeutlicht Herr …, dass bauliche Veränderungen jederzeit in das erstellte Sturzflut-Risikomanagement eingearbeitet werden können. 

Die Markträte erkundigen sich nach der Durchführung des Sturzflut-Risikomanagements.

Die Durchführung basiert sowohl auf Berechnungen als auch auf Vorort Betrachtungen. Hierbei wird das gesamte Gemeindegebiet miteinbezogen, auch der Ortsteil Streitheim. 

Des Weiteren besteht die Frage, ob der Markt Zusmarshausen bei Einführung des Frühalarmsystems in der Alarmierungsverantwortung liege und welche Vorteile das Frühalarmsystem dem Bürger bietet. 

Daraufhin erläutert Herr …, dass die Haftung bzgl. der Alarmierung derzeit gerichtlich überprüft werde. Das Frühalarmsystem soll Gefährdete möglichst schnell informieren und dadurch Menschenleben retten.  Etwaige bauliche Vorkehrungen auf Privatgrundstücken, die vor Starkregenereignisse schützen sollen, liegen dagegen in der Eigenverantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer. Für den Markt Zusmarshausen gehen aus dem Sturzflut-Risikomanagement u.a. bauliche Maßnahmen bzw. Empfehlungen hervor, die zur Vermeidung von Schäden aus Starkregenereignissen ergriffen werden können. Zudem könne die Kommune auf Förderprogramme zurückgreifen, um öffentliche Gebäude bei Bedarf zu schützen.

Weiter kommt die Frage auf, wo die Sensoren angebracht werden und wie hoch der Wartungsaufwand sei. 

Zunächst erfolgen Fließweguntersuchungen aus denen die jeweiligen Stellen offensichtlich werden, so Herr …r. Anschließend finden die vor Ort Betrachtungen durch das Büro Spekter statt. Eine Erweiterung der Sensoren sei jederzeit möglich. Herr … merkt an, dass die Sensoren wartungsfrei seien. Die Akkulaufzeit je Sensor beträgt etwa 5 Jahre. Lediglich eine jährliche Sichtprüfung werde empfohlen. Die Sensoren werden über einen in Deutschland ansässigen Server betrieben und die Cloud wird durch das Büro Spekter verwaltet. Dem Markt Zusmarshausen obliegt die Übersicht aller Sensoren. Als Referenzkommunen nennt Herr … die Stadt Passau und die Stadt Herrieden. 

Abschließend informiert Herr …, dass die Ausschreibungen des Sturzflut-Risikomanagements und des Frühalarmsystems unabhängig voneinander durchgeführt werden können.   

Seitens des Gremiums herrschen unterschiedliche Meinungen zum Thema. Einige Markträte befürworten die Einführung des Sturzflut-Risikomanagements und des Frühalarmsystems. Für Sie sollte insbesondere im Anbetracht der Förderung das Sturzflut-Risikomanagement als begleitender Prozess eingeführt werden. Weitere Gremiumsmitglieder können dem Thema nicht zustimmen. Zunächst sollten die noch offenen Baustellen (z.B. Hochwasserschutz Gabelbach, Rothsee etc.) in Angriff genommen werden. 

Marktbaumeister … fügt der Diskussion abschließend hinzu, dass das Sturzflut-Risikomanagement auch hilfreich für künftige Erschließungsplanungen sei. 

Datenstand vom 30.11.2022 09:36 Uhr