Aufstellung Bebauungsplan Nr. 31 "Frickenlohweg" Information über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  040. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 040. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ des Marktes Welden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 09.02.2022 informiert das Ingenieurbüro … aus Augsburg gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ des Marktes Welden und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen bis zum 18.03.2022 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 11.02.2022 zu.
Eine interne Beteiligung der Kläranlage sowie der Wasserversorgung und des technischen Bauamtes hat keine Anregungen und Bedenken ergeben. 

Die Grundstücke befinden sich innerhalb des Marktes und der Gemarkung Welden.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ ist die bauplanungsrechtliche Steuerung der Erweiterung eines holzverarbeitenden Betriebs am südlichen Ortsrand von Welden. Der Betrieb benötigt für die Verarbeitung und Trocknung seines Rohmaterials sowohl zusätzliche Betriebs- als auch Lagerflächen um konkurrenzfähig zu bleiben und am Standort Welden fortbestehen zu können. 
Darüber hinaus soll am Standort ein neues Heizkraftwerk entstehen, das vor Ort anfallende Holzspäne nutzt und gleichzeitig den Betrieb mit Energie versorgt. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 46.913 m² und wird in drei Bereiche gegliedert:

Teilbereich GE1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan. 
Die Planung dient dazu, die Errichtung zweier neuer Hallen, eines Hackschnitzellagers, sowie das Schaffen neuer Lagerflächen und eine angemessene Ortsrandeingrünung baurechtlich zu ermöglichen.  

Teilbereich GE2: Qualifizierter Bebauungsplan. 
Der Teilbereich enthält u.a. Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.  Darüber ist aus städtebaulichen Gründen lediglich die Festsetzung von Lärmkontingenten erforderlich.

Teilbereich GE3: Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Obere Bahnhofstraße“
Mit der Einbeziehung des BP Nr. 14 sollen Lärmkontingente vergeben werden. Gleichzeitig soll für ein Gebäude, welches vorweg genehmigt wurde, Baurecht geschaffen werden; dies in der Annahme, dass es dem zukünftigen Bebauungsplan nicht widerspricht. 

Nachdem der Bebauungsplan den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, wird dieser parallel dazu geändert. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 25.03.2022 11:49 Uhr