Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  040. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 040. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö 5

Beschluss

Der MGR befürwortet unter der Voraussetzung einer Förderung nach BayFAG grundsätzlich den Bau eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen. In den Haushalt 2022 sind entsprechende Planungskosten in Höhe von 60.000,-- € zu veranschlagen sowie Ansätze in den Finanzplanjahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat sich erstmals in seiner Sitzung am 01.08.2019 durch den Bereichsleiter des Staatlichen Bauamtes Augsburg zu einem geplanten Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen informieren lassen. Grundsätzlich wurde damals ausgeführt, dass das Vorhaben aus dem Sonderbaulastprogramm nicht mehr förderfähig ist. Eine Realisierung bzw. auch eine staatliche Förderung wären denkbar, wenn der Markt Zusmarshausen in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die entsprechende Planung übernimmt. Die Verwaltung wurde vom Marktgemeinderat schließlich beauftragt, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.

Diese Studie wurde in der MGR-Sitzung am 08.07.2021 durch das Büro Steinbacher-Consult vorgestellt. 

In der Sitzung wurde nach ausgiebiger Diskussion folgender Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben abzustimmen und die weitere Vorgehensweise festzulegen.

Aufgrund eines Zeitungsartikels in der AZ hat Herr … (Bereichsleiter Straßenbau) beim Ersten Bürgermeister Uhl angerufen und auf ein Förderprogramm für den beabsichtigten Kreisverkehr hingewiesen. 

Daher fand am 02.08.2021 ein Gespräch im Staatlichen Bauamt Augsburg mit Herrn …, dem Planungsbüro und dem Markt Zusmarshausen statt. 

Herr … hat auf das Schreiben vom 07.05.2021 des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verwiesen. Nach Art. 13f Nr. 2 BayFAG kann die Änderung von bestehenden Kreuzungen zwischen Staats- und Gemeinde- oder Kreisstraßen gefördert werden, soweit die betroffenen Gemeinden und Landkreise die Änderungskosten übernehmen. Die Förderung solcher Kreuzungen wurde seit 2017 wegen der damaligen engen Haushaltssituation ausgesetzt. Eine Förderung ist aufgrund der aktuell entspannten Haushaltssituation nunmehr wieder möglich. Der Freistaat unterstützt Vorhaben mit einer Förderung zwischen 70 % und 80 % der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten. Gefördert werden neben den Kosten für Bau und Grunderwerb auch die Planungs- und Bauleitungskosten mit einer Pauschale in Höhe von 12 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben, sofern die Kommune die Maßnahme abwickelt. 

Vereinbart wurde bei dem Gespräch, das das Büro Steinbacher einen Alternativvorschlag für die Anbindung des Landwirtschaftsweges erarbeiten soll. Vielleicht besteht dann auch die Möglichkeit, den Kreisverkehr im Durchmesser zu verkleinern. Dies hätte auch eine Reduzierung der Kosten zur Folge. Sobald diese Unterlagen vorliegen, soll ein weiterer Termin bei der Regierung von Schwaben mit Herrn Dr. … (Sachgebietsleiter Straßenbau) vereinbart werden, um die Fördervoraussetzungen zu erörtern. 

Pandemiebedingt fand dieses Gespräch im Rahmen einer Webex-Konferenz nunmehr am 07.02.2022 statt. 

Grundsätzlich wird seitens des Staatlichen Bauamtes zunächst keine Veranlassung für einen Kreisverkehr gesehen. Gleichwohl kann jedoch seitens der Regierung von Schwaben ein Ausbau begrüßt und auch eine Förderung in Aussicht gestellt werden. Bislang wurden aus dem Fördertopf wenig Mittel beantragt, sodass eine Realisierung des Vorhabens befürwortet wird. Die beteiligten Baulastträger müssen damit einverstanden sein. Der Zeitpunkt für eine Förderung ist derzeit sehr günstig und sollte aus Sicht der Regierung auch weiterverfolgt werden. 

In einer Stellungnahme zum Förderverfahren hat die Regierung noch auf folgendes hingewiesen:

Mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg ist eine sog. Sonderbaulastvereinbarung abzuschließen. Ein entsprechender Baubeschluss ist vom MGR zu fassen. 

Die Regierung steht auch einem 5. Kreisverkehrsarm positiv gegenüber, sofern dieser als untergeordneter Ast ausgebildet wird. Herr … hat hierzu einen passablen Vorschlag gemacht, indem der Tropfen entfällt und ein Teil des Kreisverkehrsastes „gepflastert“ wird. So ergäbe sich eine deutliche Abgrenzung zu den offiziellen Ästen des Kreisverkehrs. Insbesondere im Hinblick auf evtl. Lang-LKWs (z.B. Holztransport) sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge wäre ein 5. Arm eine u.U. verkehrssichere Lösung, da auch das Staatliche Bauamt auf einen angrenzenden Unfallhäufungspunkt hingewiesen hat. Selbst bei einem relativ geringen Abbiegeverkehr von rd. 440 Kfz/Monat muss u.E. in Spitzenstunden (z.B. wenn evtl. Veranstaltungen oder Trainingseinheiten im Schützenheim stattfinden) mit erhöhtem Abbiegeverkehr gerechnet werden. Daher wäre die vorgenannte „5-armige Kreisverkehrsvariante“ eine gute Alternative. 

In der damals vorgestellten Machbarkeitsstudie wurden Gesamtkosten ohne Spartenverlegung, Grunderwerb, Baugrunduntersuchungen mit ca. 1.400.000,-- € angegeben, allerdings mit einem ausgebauten 5-armigen Kreisverkehr. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen deutlichen Abgrenzung hinsichtlich der Zufahrt zum Schützenheim könnten sich die Kosten noch reduzieren. Beispielhaft bei angenommenen Kosten von ca. 1.000.000,-- € beträgt der Eigenanteil des Marktes bei einem Fördersatz von 70 % = 300.000,-- €.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Realisierung des Kreisverkehrs aufgrund der günstigen Fördersituation ins Auge gefasst werden. Notwendige Grundstücksverhandlungen sind noch zu führen.

Auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat im Schreiben vom 07.05.2021 darum gebeten, dass zeitnah möglichst viele Projekte umgesetzt und die Kommunen über die Wiederaufnahme der Förderung von Kreuzungen informiert werden.

Nach Möglichkeit sollte der Förderantrag noch vor dem 01.09.2022 eingehen. 

Im Haushalt 2022 sollen deshalb Planungskosten in Höhe von 60.000,-- € veranschlagt werden.


Diskussionsverlauf:
Das Gremium begrüßt die neue Entwicklung sehr. Da es nunmehr wieder eine Förderung gibt, sollte die Planung des Kreisverkehrs unbedingt weiter betrieben werden. Die dort befindliche Kreuzung birgt ein ganz erhebliches Gefahrenpotential, so dass der Bau eines Kreisverkehrs absolut notwendig erscheint. 

Die Anbindung an die Schießanlage wird umgeplant. Der Feldweg wird als fünfter Ast angelegt, jedoch mit einer anderen Ausrichtung (keine Mittelinsel), zur Kenntlichmachung soll dieser Bereich gepflastert werden. 

Die Feinheiten, wie z.B. Wegfall von Querungshilfen, etc. müssen noch in der Planung korrigiert werden. 

Die Baumaßnahmen des Kreisverkehrs und des Dammbauwerkes sollen koordiniert werden, so dass beispielsweise nicht kurz nach dem Bau des Kreisverkehrs wieder der Teer aufgerissen muss zur Herstellung der Flutmulde. 

Derzeit liegen die Schätzkosten für den Bau des Kreisverkehrs bei 1 Mio. €. Der Fördergeber prüft zunächst, was förderfähig ist. Es sollen dann alle tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten erstattet werden. 

Datenstand vom 25.03.2022 11:49 Uhr