Baugebiet "An der Wiege II" Wörleschwang Vorstellung einer Bewerbung für das Vergabeverfahren nach Konzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  041. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 3

Beschluss

Mit der vorgestellten Bewerbung im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Konzept besteht Einverständnis. Die Vergabebedingungen werden erfüllt. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bauparzellen 3 und 4 die Reservierungsverträge mit einem Kaufpreisangebot von 325,-- €/qm vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Für das Vergabeverfahren nach Konzept wurde eine Bewerbung für die Bauparzellen 3 (739 qm) und 4 (771 qm) abgegeben. Die Bewerbung beinhaltet ein Kaufpreisangebot und eine visuelle Darstellung des Baukörpers. Nach den Vergaberichtlinien beträgt das Mindestangebot 325,-- €/qm. Es ist keine Planleistung gefordert.

Die Bewerbung wird in der MGR-Sitzung vorgestellt. Die Vergabe hat in einer öffentlichen Sitzung zu erfolgen. Vorab wurde die Entwurfsplanung bereits an das Gremium mit e-mail vom 20.12.2021 versandt. 


Diskussionsverlauf:
Die Mehrheit des Gremiums befürwortet es, wenn anstatt der bislang geplanten 4 Wohnungen je Mehrfamilienhaus zumindest in einem der beiden Häuser 5 Wohnungen geplant werden, um so auch kleinere Wohnungen für ältere Leute oder Singles zu schaffen. Allerdings muss dann die Stellplatzsituation neu konzipiert werden, da die Tiefgarage nicht über genügend Stellplätze verfügt, wenn nunmehr mehr Wohnungen als bisher geplant entstehen sollen. Derzeit sind in der Tiefgarage 14 Stellplätze vorgesehen sowie oberirdisch 3 bis 4 Stellplätze. Weitere Stellplätze müssten dann ebenfalls oberirdisch geplant werden. 

Da in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes pro Mehrfamilienhaus 4 Wohneinheiten festgelegt wurden, muss bei Planung von nunmehr 5 Wohneinheiten in einem der beiden Häuser entweder der Bebauungsplan geändert oder eine isolierte Befreiung beantragt werden. 


Dem für den Bauträger im Zuschauerraum anwesenden Herrn … wird zu Rückfragen aus dem Gremium bezüglich der vorgesehenen Vermietung das Wort erteilt. Herr … teilt mit, dass dies kein sozialer Wohnungsbau ist. Es sind keine Vergünstigungen für beispielsweise Alleinerziehende vorgesehen. Grundsätzlich wird jedoch eine langfristige Vermietung gewünscht, so dass man bei langfristiger Vermietung lieber den Mietern mit dem Mietzins etwas entgegenkommen würde, anstatt einen ständigen Mieterwechsel in Kauf zu nehmen. 

Ein Teil des Gremiums ist von dem vorgelegten Konzept nicht überzeugt, da dieses sehr standardisiert erscheint. Man hätte sich hier teilweise mehr Phantasie bei der Umsetzung gewünscht z.B. die Planung eines Passivhauses oder eines Mehrgenerationenhauses. 

Der Großteil des Gremiums ist sich jedoch einig, dass die Vorgaben der Vergaberichtlinie sehr gut umgesetzt wurden wie z.B. Gründach, Photovoltaikanlage, Lademöglichkeit für E-Autos, etc. Im Übrigen wird begrüßt, dass eine Tiefgarage geplant wurde, obwohl diese in den Vergaberichtlinien gar nicht gefordert war. 

Weitere Rückfragen aus der Mitte des Gremiums beantwortet Herr … wie folgt:

  • Die Photovoltaikanlage auf dem Dach kann den nötigen Strom für die Wärmepumpe nicht zu 100 % liefern, jedoch einen großen Prozentsatz hierfür. 
  • Welche Art von Wärmepumpe verbaut werden soll, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Es muss hier zunächst das Bodengutachten abgewartet werden, erst dann kann bestimmt werden, welche Art der Wärmepumpe möglich ist und auch wie viele Wärmepumpen pro Quadratmeter errichtet werden dürfen. 
  • Die Baugrenze in der Tiefgarage wird nicht überschritten, da die Tiefgarage länglich innerhalb der Bebauungsgrenze verläuft. 

Datenstand vom 19.04.2022 11:16 Uhr