Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2021 - 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  041. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2025. Die Anlage (Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen (siehe die jeweiligen Ansätze in den Einzelplänen und die Zusammenfassung).


Diskussionsverlauf:
Den Vorwurf von MR Dr. Susanne Hippeli, der Finanzplan würde von den Gemeinderäten nicht ernst genommen, weist der dritte Bürgermeister Christian Weldishofer mit Entschiedenheit zurück. Die Behauptung von MR Dr. Susanne Hippeli, der Marktgemeinderat würde den Finanzplan nicht anschauen, entspricht nicht der Wahrheit und ist völlig unangängig. In diesem Zusammenhang weist er zudem auf das Verhältnis zwischen dem Marktgemeinderat und der Verwaltung hin. Sollte in diesem Bereich keine Verbesserung eintreten, wird eine konstruktive Zusammenarbeit in den nächsten Jahren schwierig.

Datenstand vom 19.04.2022 11:16 Uhr