Bauleitplanung Markt Dinkelscherben Einbeziehungssatzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ettelried, nördliche Teilfläche der Fl. Nr. 65 und Fäche der Fl. Nr. 389 Gmkg. Ettelried Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. §§ 4 und 4a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  042. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 042. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Einbeziehungssatzung „Ettelried“ des Marktes Dinkelscherben über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ettelried, nördliche Teilfläche der Fl. Nr. 65 und der Fl. Nr. 389 im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß §§ 4 und 4a BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 11.03.2022 bittet das Planungsbüro Off-Architektur aus Gessertshausen den Markt Zusmarshausen um Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung „Ettelried“ des Marktes Dinkelscherben über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ettelried, nördliche Teilfläche der Fl. Nr. 65 und der Fl. Nr. 389 gemäß §§ 4 und 4a BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung, techn. Bauamt) mit Mail vom 16.03.2022 zu. 

Der Einbeziehungsbereich umfasst das Grundstück Fl. Nr. 389 und den nördlichen Teilbereich der Fl. Nr. 65 mit einer Gesamtfläche von 5.457 m². Der bebaubare Bereich beider Flurstücke beträgt 4.034 m². Die Außenbereichsflächen sind im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.

Ziel ist es, dem ortsansässigen Eigentümer auf eigenem Grund die Nutzung und Errichtung von gewerblich genutzten Nebengebäuden und baulichen Anlagen zu ermöglichen. Es ist eine Bebauung mit Wohngebäuden, Garagen und gewerblichen Nebengebäuden vorgesehen. 

Die internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und techn. Bauamt) haben keine Bedenken gegen die Bauleitplanung geäußert. Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht von der Einbeziehungssatzung „Ettelried“ des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden. 


Diskussionsverlauf:
Kein Vorgang

Datenstand vom 18.01.2024 14:05 Uhr