Antrag der CSU-Fraktion - Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  043. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö 2

Beschluss

Zur Sicherstellung einer Betreuung für die Grundschulkinder wird ein Bedarf für 150 Plätze im Markt Zusmarshausen festgestellt. Grundlage hierfür ist die mittel- und langfristige Kita-Bedarfsplanung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg vom 08.03.2022 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose und der Entwicklung des Bedarfs nach Betreuungsquoten. Zur Bedarfsabdeckung wird die Durchführung der Maßnahme in Form eines Neubaus einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder auf den Grundstücken Fl.Nr. 37/1, 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, beschlossen. Die Durchführung und Betreuung des Vergabeverfahrens Objektplanungsleistungen (VgV-Verfahren) ist vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die CSU-Fraktion hat mit Schreiben vom 27.02.2022 einen Antrag zum Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen gestellt. Der Antrag ist dem Gremium per e-mail bereits zugegangen und ist zudem nochmals dem Sachvortrag beigefügt. 

Beantragt wird:
Die Beschlüsse des Marktgemeinderats vom 19.09.2019 und 07.11.2019 sind zeitnah umzusetzen.
Als erster Schritt erfolgt eine baldmögliche Vergabe der Leistungen an ein geeignetes Büro für das VGV-Verfahren zur Auswahl eines Architekten.



Zunächst wird nochmals auf die beiden zitierten Beschlüsse Bezug genommen:

MGR-Beschluss vom 19.09.2019:

Hort Neubau Wertinger Straße – KiTa Spitalgebäude – Anbau Gabelbach
Die zukünftige Schulkindbetreuung in der Angebotsform „Hort“ soll in einem Neubau mit 100 Plätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, an der Wertinger Straße  erfolgen. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären. 

Das ehemalige Spitalgebäude, Wertinger Straße 16, ist für die Unterbringung einer Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe) zu sanieren. Die Größe der Einrichtung wird nach einer durchgeführten Bedarfsplanung festgelegt. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären. 

Außerdem soll im Kindergarten Gabelbach ein entsprechender Anbau geprüft werden.

Die Beschlüsse vom 03.12.2015 und 26.07.2018 sind hinsichtlich der Unterbringung der Schulkindbetreuung im Spitalgebäude später im Bedarfsfall aufzuheben. (Diese Beschlüsse wurden in der MGR-Sitzung am 05.03.2020 auch aufgehoben).

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Investitionsprogrammen, in den Haushalt 2020 und in den Folgejahren einzuplanen.


MGR-Beschluss vom 07.11.2019:

Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt in der Angebotsform „Hort“ in einem Neubau mit 150 Plätzen auf den gemeindlichen Grundstücken an der Wertinger Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 150 Hortplätze zu stellen. 

Der Antrag wurde beim Landratsamt Augsburg auf Bedarfsanerkennung gestellt, die Bedarfsanerkennung für einen Hort mit 150 Plätzen in Zusmarshausen liegt mit Schreiben des Landratsamtes Augsburg vom 18.11.2019 vor.

Die für die Planung eines Hortes eingesetzte Arbeitsgruppe traf sich erstmals am 16.07.2020 und dann in unregelmäßigen Abständen. Auch Besichtigungsfahrten von anderen Horten erfolgten am 22.09.2020 und 29.09.2020. 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 28.04.2021 wurde die Hortplanung durch Herrn … vom Landratsamt Augsburg thematisiert. Die Jugendhilfeplanung ist bei der Feststellung des Betreuungsbedarfs gerne behilflich. Neben der Betreuungsform des Hortes soll auch der Fortbestand der Mittagsbetreuung geprüft werden. Dies waren Erkenntnisse aus den Besichtigungsfahrten. Neben den Horten werden vielerorts noch die Mittagsbetreuungen weiter betrieben. In diesem Zusammenhang wird auf die beiliegende Übersicht der Ganztagsangebote verwiesen. Diese Übersicht wurde dem Arbeitskreis damals auch vorgelegt. 

Herr … hat auf den Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf die Ganztagsschule verwiesen und empfohlen, mit den weiteren Planungen vorerst abzuwarten.

Der Bundestag hat schließlich am 11.06.2021 das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Allerdings fehlen hierzu noch nähere Ausführungsbestimmungen. Insbesondere ist noch nicht endgültig geklärt, ob die Mittagsbetreuungen zukünftig auch rechtsansprucherfüllend sein werden. Diesbezüglich hat sich auch das Bayerische Landesjugendamt geäußert. Es gilt zu klären, welche der vielen Angebote (z.B. Hort, gebundene Ganztagsschule, offene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung) qualitativ weiterentwickelt, quantitativ ausgeweitet und unter Umständen kombiniert werden können, um rechtsansprucherfüllend zu sein. 

Als sicher kann gesehen werden, dass ein Hort rechtsansprucherfüllend sein wird.

Unklar ist weiterhin, ob es für die Träger der Mittagsbetreuung zukünftig eine Förderung durch den Freistaat Bayern gibt, wenn diese nicht rechtsansprucherfüllend ist. Maßgebend könnte hier das fehlende Fachkräftegebot sein. Für qualitativ hochwertige pädagogische Angebot ist der Einsatz von qualifiziertem Personal unabdingbar. Betreuungsangebote ohne Einsatz von Fachkräften sollten daher bis zum Jahr 2026 und dann dauerhaft so umgestaltet werden, dass das Fachkräftegebot gewährleistet ist. Dies war Ansicht des Bayerischen Landesjugendamtes. 

Eine nochmalige Rücksprache bei Herrn … am 22.03.2022 ergab keine weiteren Erkenntnisse. Eine Expertenrunde von StMAS, StMUK, Landkreistag und Gemeindetag traf sich am 15.03.2022, ohne jedoch Einzelheiten zur Zukunft der Mittagsbetreuungen festzulegen. Eine Tendenz könnte in die Richtung gehen, dass hinsichtlich der Qualität eine Hortbetreuung gegenüber einer Mittagsbetreuung Vorrang einzuräumen ist. Auch wurde angesprochen, dass eine Mittagsbetreuung eher zum Auslaufmodell gehört. Angeregt wurden auch Kombimodelle mit flexiblen Betreuungszeiten.  

Bezüglich der förderfähigen Buchungszeiten in einem Hort hat die Verwaltung nochmals beim Landratsamt nachgefragt und hierzu eine entsprechende Kommentierung erhalten. Bei Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung muss eine Buchungszeitkategorie „über drei bis vier Stunden“ vereinbart sein. Bei Schulkindern werden hingegen schon Zeiten von etwas mehr als fünf Stunden pro Woche gefördert (Buchungszeitkategorie „über eine Stunde bis zwei Stunden“ pro Tag ist bei diesen Kindern die kleinstmögliche förderfähige Einheit). Der Träger kann (muss aber nicht) Mindestbuchungszeiten von z.B. 20 Stunden/Woche festlegen. Diese Buchungsmöglichkeiten erlauben aus Sicht der Verwaltung eine Flexibilität im Bereich der Hortbetreuung. 

Herr … hat in seiner Stellungnahme dazu geraten, nicht länger zu warten und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Mit einer Hortbetreuung wäre man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Daher sollten auch aus Sicht der Verwaltung die damals gefassten Beschlüsse umgesetzt werden. Allerdings hat die Regierung von Schwaben mitgeteilt, dass der Markt Zusmarshausen einen eigenen Bedarfs- und Durchführungsbeschluss durch das Gremium fassen muss. Die Bedarfsanerkennung durch das Landratsamt Augsburg ist nicht ausreichend. Diesbezüglich kann der Markt auch auf die neueste mittel- und langfristige Kita-Bedarfsplanung durch die Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg verweisen, die Herr …… in der KGV-Sitzung am 08.03.2022 vorgestellt hat. Die Bedarfsplanung ist als Anlage dem Sachvortrag beigefügt. 

Die Arbeitsgruppe traf sich zuletzt am 31.03.2022. Die Mitglieder wurden gebeten, den Inhalt des Treffens an die Fraktionen weiterzugeben. Wesentlich war, dass ein VgV-Verfahren gestartet werden soll. 


Standort:
Der Neubau soll nach dem Beschluss vom 19.09.2019 auf den gemeindeeigenen Grundstücken Fl.Nr. 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, erfolgen. Zudem konnte das Nachbargrundstück Fl.Nr. 37/1, Gemarkung Zusmarshausen, mit einer Fläche von 602 qm vom Markt erworben werden. Auf diesen Flächen sollte es möglich sein, das Vorhaben zu realisieren.  


Bauherr, Trägerschaft
Bezüglich eines Generalunternehmers wird auf die Unterlagen verwiesen, die mit e-mail vom 31.03.2022 versandt wurden. 

In einer früheren Anfrage an die Regierung hat uns diese mitgeteilt, dass grundsätzlich z.B. die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH Träger des Vorhabens sein kann. Jedoch ist die Beantragung von Zuschüssen nach dem Finanzausgleichsgesetz nur für die Kommune möglich. Wichtig ist auch, dass der Träger an das strenge Vergaberecht gebunden ist. 

Ferner hat die Regierung von Schwaben am 19.04.2022 mitgeteilt, dass es möglich ist, das neue Gebäude von einem Bauträger (Generalunternehmer) erstellen zu lassen. Die Vergabevorschriften gelten jedoch auch für einen Generalunternehmer. Der GU muss bereit sein, die gleichen förderrechtlichen Auflagen zu erfüllen, wie die Kommune, d.h. die Vergabevorschriften müssen trotzdem eingehalten werden. Antragsteller bleibt immer die Kommune.

Unbenommen bleibt jedoch die Frage nach einer künftigen Betriebsträgerschaft. Diesbezüglich könnten Angebote eingeholt werden.


VgV-Verfahren
Für die Objektplanung Gebäude (Architektur) ist in allen drei Fällen (viergruppiger Hort, fünfgruppiger Hort, sechsgruppiger Hort) ein europaweites VgV-Verfahren erforderlich (Schwellenwert von 215.000,-- € netto). Die Berechnungsgrundlagen sind als Anlage dem Sachvortrag beigefügt. 


Bei der Planung der Kita ZuS wurde ein VOF Verhandlungsverfahren durchgeführt. Nähere Informationen zum damaligen Ablauf sind der Niederschrift zu entnehmen, die dem Sachvortrag beigefügt ist. 



Diskussionverlauf:

MR Hafner-Eichner trägt den Antrag der CSU-Fraktion vor.

MBM … erläutert die Thematik bezüglich General- und Totalunternehmer, die bei der VOB-Stelle abgefragt wurde. Demnach ist grundsätzlich eine Vergabe an einen Generalunternehmer nicht möglich. Es gibt mit der Funktionalausschreibung eine Hintertür, allerdings müsste dies rechtssicher gestaltet werden. Ein Generalunternehmer übernimmt in der Regel nur die Bauausführung und überwacht diese. Um es vergaberechtlich korrekt zu lösen, müsste dieser aber bereits ab Leistungsphase 3 bereits einen Großteil der Arbeit übernehmen, die vergütet werden müsste.

Bgm. Uhl erläutert, dass derzeit noch viele Fragen offen sind, man dennoch aber in das VGV-Verfahren einsteigen sollte, um nichts zu versäumen, so war auch die Aussage von Herrn … aus dem Landratsamt.

3. Bgm. Christian Weldishofer berichtet stellvertretend aus der Arbeitsgruppe „Hort“. Die Thematik mit einem Generalunternehmer fällt laut VOB-Stelle raus. Er bittet die Verwaltung allerdings den Totalunternehmer durch die Verwaltung nochmals zu prüfen. Für die Arbeitsgruppe ist es ersichtlich, dass ein Platzangebot von 150 Plätzen notwendig ist. Weiterhin soll bei der Planung eine Einhäusigkeit von Mittagsbetreuung und Hort geplant werden. Sollte mit dem VGV-Verfahren der Startschuss fallen, sollte bei der Erstellung der LV’s beachtet werden, dass Räume leicht umgenutzt werden können.

MR Sapper trägt die Sichtweise der Fraktion „Freie Wähler“ vor. Aktuell können sie dem Beschluss nicht zustimmen, da derzeit keine genauen Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Planungen und Fördergeldern vorliegen und man sich nicht leisten kann hohe Planungskosten auszugeben. Sollte es Neuigkeiten zu den Themen geben, bittet er diese im Gremium bekannt zu geben. Er weist weiterhin darauf hin, dass der Anspruch ab 2026 lediglich für die 1. Klassen gilt und dann stufenweise ab 2029 bis zur vierten Klasse. Es stellt sich zudem die Frage, wie es mit den kindbezogenen Förderungen aussieht.
Dies wird durch die Verwaltung geprüft und erläutert werden, so Bgm. Uhl

MR Juraschek erläutert die Absprache innerhalb der „BL Zus“. Auch für sie gibt es bei diesem Thema noch einige Unabwägbarkeiten, allerdings wird man dem Beschluss dennoch zustimmen. Die wesentliche Frage bezüglich des Generalunternehmers wurde abgeklärt. Für sie ist die notwendige Zahl der Plätze ersichtlich sowie die Durchführung eines VGV-Verfahrens.

Im Anschluss diskutiert das Gremium über die verschiedenen Sichtweisen. Insbesondere geht es dabei um einen Zeitplan und wie man ohne den heutigen Beschluss sonst weitermachen sollte. Zum zeitlichen Ablauf eines VGV-Verfahrens führt MBM-Finkenzeller näher aus. Der Ablauf des ganzen Verfahrens zieht sich sicherlich über mind. ein Jahr, ohne dabei eine Ausschreibung getätigt zu haben.

Weiterhin kommt die Bitte aus dem Marktgemeinderat, dass das betreuende Büro des VGV-Verfahrens zu einer Sitzung eingeladen wird und sich dort vorstellen kann. Zudem kann man in Absprache mit dem Büro dann Punkte festlegen, die im VGV-Verfahren enthalten sein müssen. Es wird zudem darum gebeten, von Seiten des Büros die Funktionalausschreibung im Auge zu behalten.
Bgm. Uhl bestätigt den Vorgang, dass das Büro in das Gremium eingeladen wird, um den Ablauf des VGV-Verfahrens festzulegen. Er bittet die Fraktion „Freie Wähler“ die Sichtweise nochmals zu überdenken, dass man sich mit dem Beschluss nichts verbaut, und ein geschlossenes Bild abzugeben.

MR Hafner-Eichner weist noch darauf hin, dass am Vormittag das Bayerische Kabinett über die Grundschulkindbetreuung diskutiert hat. Dabei kam zu dem Entschluss, den Ausbau der Grundschulkindbetreuung zu forcieren und dabei die Kommunen entsprechend zu unterstützen.

Datenstand vom 18.01.2024 14:08 Uhr