Haushalt 2022 - Rechtsaufsichtliche Genehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  043. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö informativ 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Haushalt 2022 wurde mit Schreiben vom 05.04.2022 durch die Rechtsaufsichtsbehörde ohne Beanstandung genehmigt. 



Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl trägt untenstehende Rede zur Genehmigung des Haushalts vor.

„Der MGR hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 den diesjährigen Haushaltsplan mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen incl. einer namentlichen Benennung der Ablehnung beschlossen. Mein herzlicher Dank geht an die große Mehrheit, die dem soliden Haushalt 2022 zugestimmt hat. Meine Haushaltsrede stellte ich unter die Überschrift „Sorgsame Stabilität der Marktgemeinde in Krisenzeiten“.

Der beschlossene Haushaltsplan wurde unverzüglich zur rechtsaufsichtslichen Genehmigung dem LRA Augsburg übersandt.

Mit Schreiben vom 05.04.2022 ging die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht ein, die ich hier auszugsweise verlesen möchte. 

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Augsburg, 05. April 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
die in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung (Art. 71 GO).
 
Die Genehmigung wird nach Art. 71 Abs. 2 GO bis zu einem 
Gesamtbetrag von 1.000.000 €
erteilt.
 
Die in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehene Verpflichtungsermächtigung zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu Lasten künftiger Jahre bedarf –ebenfalls- einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung (Art. 67 GO).
 
Die Genehmigung wird nach Art. 67 Abs. 4 GO bis zu einem
Gesamtbetrag von 13.630.000 €
erteilt.
  
Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans:
 
O h n e   B e a n s t a n d u n g !


Die Haushaltssatzung ist nunmehr auszufertigen und gem. Art. 65 Abs. 3, 26 Abs. 2 GO ortsüblich amtlich bekannt zu machen. Gleichzeitig ist die Haushaltssatzung samt allen Anlagen einschließlich des Haushaltsplans bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich zu machen (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GO). Hierauf ist in der amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung hinzuweisen.
 
Mit freundlichen Grüßen                               
- Kommunalaufsicht -

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Das Original des Schreibens der Kommunalaufsicht steht Ihnen als Sitzungsvorlage zur Verfügung.

In meiner Stellungnahme am 22.03.2022 zum HH 2022 stellte ich in den Vordergrund, in welcher hervorragenden Situation die Marktgemeinde Zusmarshausen sich befindet. Unser aktueller Schuldenstand ist zum 31.12.2021 auf 812.000 € gesunken. Das entspricht einer Pro/Kopf-Verschuldung von 126 € und damit einem Vielfachen niedriger als der landesweite Durchschnitt in Bayern. 

Auch wenn in diesem Jahr tatsächlich alle Mittel im HH-Plan in Anspruch genommen werden müssten, dann läge der Schuldenstand bei 1,5 Mio. € und die Rücklagen immerhin noch bei 3,7 Mio. 
Ich bin absolut sicher, dass auch diese finanzielle Lage die Marktgemeinde Zusmarshausen verkraftet. 

Wir sind bestens gerüstet, um die Aufgaben in diesem Jahr zu erledigen.

Anfang April berichtete die AA über die HH-Genehmigung in einer anderen Kommune im Landkreis mit der Überschrift „Lob aus dem Landratsamt für höhere Steuern“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen im MGR,
dieses Lob haben wir schon ein Jahr früher ohne mediales Echo erhalten. In der Genehmigung des Haushaltes erhielten wir mit Schreiben vom 06. Mai 2021 folgende Zeilen:
„Wir möchten an dieser Stelle unsere ausdrückliche Anerkennung für die unpopuläre und mit erheblichen - teilweise indiskutablen - Widerständen verbundene Anpassung der KiTa-Gebühren aussprechen. Wir sind schon der Auffassung, dass die umfassende Betreuung der Kinder für viele Familien eine Berufstätigkeit beider Partner erst ermöglicht und deshalb die Betreuung der Kinder durch die gemeindliche Einrichtung einen auch in finanzieller Hinsicht erheblichen Mehrwert für die Eltern darstellt. 
Auch die deutliche Anhebung der Grundsteuer-Hebesätze ist ein Schritt in die richtige Richtung und erscheint angesichts der erheblichen Entlastung der Bürgerschaft durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auch angemessen, folgerichtig und notwendig.“

Ich schaue mit großem Stolz auf unsere Marktgemeinde und die finanzielle Lage. Nicht umsonst steht Zusmarshausen auf Platz drei bei der Steuerkraft pro Einwohner im Vergleich der 46 Lkrs.-Gemeinden. Wir haben gemeinsam gute Voraussetzungen geschaffen, um die Herausforderungen der Zukunft, wie z.B. die Grundschulkindbetreuung oder die Erweiterung der Kläranlage zu meistern.

Danke an Frau Hafner-Eichner für Ihre faire HH-Rede, die mit der jetzt erteilten Genehmigung im Einklang steht.

Gleichzeitig überlasse ich es den Betrachtern von außen und den Betroffenen selbst, insbesondere den Haushaltsrednern, wie unser HH 2022 beurteilt wird. 
Klar ist jedenfalls, dass der HH 2022 keine „graue Maus“ ist und schon gar nicht ein „unscheinbares Papier“.
Das sind für mich Zeichen, dass sich nicht alle mit der Bedeutung des HH-Planes und dem System des Vollzuges vollumfänglich auseinandergesetzt haben. Es wurde nämlich z.B. der längst notwendige Kreisverkehr an der Rothseekreuzung niemals „Still und heimlich weitergeplant, obwohl sich der Rat aufgrund der finanziellen Situation mehrheitlich für eine Verschiebung entschieden hatte“ 
Diesen Beschluss gibt es nicht. Wir haben die ergangenen Beschlüsse des MGR vollzogen und das IB entsprechend beauftragt. Zur Wahrheit gehört, dass das Projekt 2019 auftragsgemäß begonnen wurde und durch den MGR 2020 wieder gestoppt wurde. Die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Planungen wurden zur Abstimmung gebracht. Mehrheitlich wurde die Verwaltung beauftragt, eine Abstimmung mit dem Fördergeber durchzuführen. Das kann anhand der Niederschriften nachvollzogen werden.

Es war auch kein glücklicher Zufall, dass auf Information einer Förderung hingewiesen wurde. Beim offiziellen Vollzug des Beschlusses wäre dieser Umstand ohne Zweifel selbstverständlich bekannt geworden. Es ist zudem ein unfairer Verdacht, dass damit auch andere Förderprogramme übersehen werden. Das sind Methoden, die ich von Konfliktverteidigern aus dem Gerichtssaal kenne. Haben wir das im MGR Zusmarshausen nötig?

Angebracht wäre, das Wort „Zufall“ mit „Vorzug“ zu ersetzen, weil wir durch mein Netzwerk zu dieser vorzeitigen Mitteilung kamen. Dann würde es stimmen.

Diese „Ja, aber-Rhetorik“ ist eine Erscheinung unserer Zeit, die m.E. den Deckmantel für eine Blockadehaltung bietet.

Wer so handelt, braucht sich nicht über „Stillstand“ beschweren, sondern muss sich selbst an die Nase fassen.

Bei meinem Vorgänger und jetzt seit 8 Jahren ist unheimlich viel passiert in Zusmarshausen. Dafür ein großes „Danke“ an alle, die mit dabei waren und die Projekte positiv begleitet haben.

Manchmal werden in HH-Reden auch unwahre Sachverhalte zum Besten gegeben. So z.B. die Höhe der Rücklagen. Es stimmt nicht, dass die Rücklagen zu meinem Amtsantritt 8 Mio. € betrugen. Tatsächlich waren es 4 Mio. €, 2013 sogar nur 3,2 Mio. €. Erst in meinem zweiten Amtsjahr 2015 stiegen die Rücklagen auf 8,485 Mio. € an. Und zum Ende des HH-Jahres 2021 hat die Marktgemeinde 5,1 Mio. € auf der Rücklage. 

Genauso wenig stimmt es, dass Zusmarshausen vor meinem Amtsantritt 1 Mio.€ Schulden hatte. Richtig sind folgende Zahlen:
2013: 2,447 Mio. € Kredite
2014: 2,236 Mio. € Kredite
Zur nochmaligen Information: 
Am 31.12.2021 betrug der Schuldenstand durch langfristige Kredite nur noch 812.000 €. 
Damit wurde in meiner Amtszeit bis jetzt der Schuldenstand von 2,447 Mio.€ auf 812.000 € gesenkt.

Soviel zur Wahrheit und „Schwarzmalerei“ sowie der angeblichen Nähe einer „Überschuldung“.

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde wird nicht nur „eine Weile gutgehen“, sondern dauerhaft Bestand haben. 

Wer sich z.B. über die mangelnde oder verzögerte Umsetzung eines Hochwasserschutzes in Gabelbach beklagt, sollte sich erstmal darüber im Klaren sein, was er/sie persönlich dabei verhindert hat. 

Meine Aufgaben und Verpflichtungen erfülle ich stets mit höchster Priorität und großem Einsatz.

Mein Zutun und meine persönliche Bereitschaft für eine fruchtbare Zusammenarbeit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger kann und möchte ich hiermit ausdrücklich wiederholen und unterstreichen. Sorgen wir gemeinsam für Stabilität unserer Marktgemeinde in diesen Krisenzeiten.




Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister“



MR Juraschek trägt dagegen eine Gegenmeinung der „BL Zus“ vor.

„Der Haushalt wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt, beanstandungslos, soweit ist alles OK.
Die Bewertungs-Kennzahlen für diesen Haushalt liegen wohl nicht im kritischen Bereich, wie in den beiden Vorjahren 2020 und 2021. Wobei in 2021 der Haushalt sogar mit einem Kreditlimit belegt wurde.

Gegen den Haushalt 2022 einzuwenden jedoch ist, dass die Kommunalaufsicht sich NICHT in der Bewertung der Inhalte des hHaushalts an die Stelle des MGR Zusmarshausens stellt, sondern dies die Aufgabe und Verantwortung des MGR Zusmarshausen ist und die Kommunalaufsicht dies so beläßt.

Diese Zurückhaltung ist auch damit begründet, dass die Kommunalaufsicht schon personell nicht in der Lage ist, im Landkreis Augsburg mit seien ca. 46 Gemeinden, Märkten und Kleinstädten, den Unterschied zwischen den jeweiligen Haushaltsansätzen und der realen Situation vor Ort zu analysieren. Die Kommunaufsicht muß sich deshalb konzentrieren und ist deshalb auf Kennzahlen-Analyse angewiesen.

Die Kritik der Bürgerliste am Haushalt 2022 bezieht sich auf

a) das völlige Übergehen der Einsparanfrage und -Empfehlung der Bürgerliste (Thema Deckungsringe) durch den Kämmerer und den 1. Bürgermeister, sowie die nicht vorhandene Unterstützung der Ermittlung des Einsparpotentials durch die FW- und CSU Fraktion

b) die geringe Realitätsnähe der Wertansätze des Finanzplans, die ja auch in den Haushaltsberatungen aus allen Fraktionen beanstandet wurden

c) der gestalterische quasi Stillstand in Zusmarshausen in Bezug auf, z. B. Ortsmitte, Gewerbeansiedlung, Wohnbaugebiete, Vereins-Veranstaltungshalle, Rothsee-Lösung, Drogeriemarkt, usw.

Die Haushaltsgenehmigung hat an all diesen Aspekten hier in Zusmarshausen doch nichts geändert.


Harry Juraschek
Fraktionsvorsitzender
Fraktion BLZus

Datenstand vom 18.01.2024 14:08 Uhr