Bauleitplanung des Marktes Welden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Haldenloh III" Markt Welden Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  044. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 044. Sitzung des Marktgemeinderates 12.05.2022 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 20.04.2022 bittet das Ingenieurbüro Arnold Consult aus Kissing den Markt Zusmarshausen um Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 20.04.2022 zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung des Marktes Welden erhoben.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des seit 01.03.2019 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“. Das ca. 4,35 ha große Änderungsgebiet liegt im Nordosten der Ortslage Welden. 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ sollen die textlichen Festsetzungen zum Grundwasserschutz/zur Niederschlagswasserbeseitigung an die im Rahmen der technischen Erschließungsplanung zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zum Untergrund etc. inhaltlich angepasst werden. Mit der Anpassung und Ergänzung der textlichen Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung soll für die künftigen Bauherren eine ordnungsgemäße technische Ver- und Entsorgung für deren Grundstücke gesichert werden. Die sonstigen Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 36 werden unverändert beibehalten. 

Der Markt Zusmarshausen wird vermutlich nicht durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 15.06.2022 13:43 Uhr