Kanalsanierungskonzept Vorstellung der Ergebnisse aus Zusmarshausen Ost und weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö informativ 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen plant im gesamten Gemeindegebiet die Umsetzung der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV). Abwasseranlagenbetreiber sind nach der EÜV dazu verpflichtet, ihr bestehendes Kanalnetz in wiederkehrenden Abständen auf dessen Bauzustand hin zu überprüfen und vorhandene Schäden zu beseitigen. Die EÜV fordert für Abwasserkanäle die Durchführung einer eingehenden Sichtprüfung (optische Inspektion) wiederkehrend alle 10 Jahre. Im Anschluss daran soll die Zustandsklassifizierung, die Erstellung des baulichen Sanierungskonzepts und letztendlich die Sanierung durchgeführt werden.

Der Markt Zusmarshausen kommt als Abwasseranlagenbetreiber mit der durchgeführten Inspektion, der vorliegenden Zustandsklassifizierung der vorhandenen Abwasseranlagen und der Ermittlung der Kosten zur Beseitigung der Schäden dem ersten Teil der Forderung nach, sich einen wiederkehrenden Überblick über den baulichen Zustand zu verschaffen.

Die vorliegende Bedarfsplanung gibt Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen im Gebiet Zusmarshausen Ost. Für die Ortsteile Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch liegt jeweils eine Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019 vor. Ebenfalls wurden 2020 und 2021 die grabenlosen Sanierungen im Bereich der o.g. Ortsteile durchgeführt.

Der Markt Zusmarshausen betreibt im Gebiet Ost ein Kanalnetz mit einer Gesamtlänge von 16.288m. Der Untersuchungsbereich umfasst die Freispiegelkanäle der Misch-, Schmutz und Regenwasserkanalisation sowie der Hausanschlussleitungen inkl. HA- Schächte und SSK-Leitungen. Stillgelegte Kanäle, Leitungen auf Privatgrund, Druckleitungen und Sickeranlagen werden in der vorliegenden Bedarfsplanung nicht betrachtet. Die optische Inspektion der Kanäle im Gebiet Zusmarshausen Ost wurde im Zeitraum vom 18.09.2019 bis 04.02.2020 von der Firma Weißenhorn Städtereinigung GmbH & Co.KG, Königsbrunn durchgeführt. Alle Aufnahmen wurden mit Hilfe einer selbstfahrenden Schwenkkopfkamera in Farbe und in Ausnahmefällen mit einer SAT-Kamera oder Schiebekamera erstellt.

Die Ergebnisse zum Sanierungskonzept werden vom Ingenieurbüro Steinbacher in einer übersichtlichen Kurzfassung den Marktgemeinderäten vorgestellt. 

Die Kosten für die Sanierung im Gebiet Zusmarshausen Ost setzen sich wie folgt zusammen,

Zusammenstellung der Gesamtsanierungskosten
Mischwasserkanal Gesamtsumme                                                 brutto €  2.632.800,00
Schmutzwasserkanal Gesamtsumme                                         brutto €     164.500,00
Regenwasserkanal Gesamtsumme                                                 brutto €     541.800,00
Straßenentwässerung Gesamtsumme                                         brutto €     314.600,00

Gesamtsumme                                                                 brutto € 3.653.700,00

Geplant ist, die Sanierung auf die kommenden Jahre zu splitten. Hierzu werden Teilbereiche priorisiert. In den Jahren 2022 und 2023 sind jeweils 500.000€ für die Sanierung vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch ab dem Jahr 2024 das Kontingent auf 800.000€ p.a. zu erhöhen, um keinen Sanierungsstau zu verursachen. Außerdem steht in den nächsten Jahren die Befahrung von Zusmarshausen West und den restlichen Ortsteilen an

Diskussionsverlauf
Die Rückfragen des Gremiums beantworten Herr und Frau …… von Steinbacher Consult sowie SGL …………… wie folgt:

  • Mittelfristiger Handlungsbedarf bedeutet innerhalb der nächsten 5 bis 7 Jahre.

  • Es können nicht alle Sofortmaßnahmen umgehend behoben werden, da es sinnvoll ist, immer gebietsweise vorzugehen, um nicht an zahlreichen Stellen im Ort Baustellen einrichten zu müssen. Teilweise werden die Maßnahmen für die Bereiche mit der Zustandsbewertung OKL 4 und OKL 5, direkt vom Bauamt beauftragt und umgesetzt, sofern es sich um offene Bauweisen handelt. 

  • Die hydraulische Berechnung für Kanalsanierungen bemisst sich an der Rückstauebene der Straßenoberkante. Für die Kommune besteht erst Handlungsbedarf, wenn Wasser aus dem Straßenschacht läuft. Die Keller sind von den Hauseigentümern durch Rückstauklappen entsprechend zu sichern. Diese müssen dicht sein.  

Datenstand vom 08.08.2022 11:42 Uhr