Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö 4.2

Beschluss

Der Änderung der Gebühren gemäß der Beschlussempfehlung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau sowie der daraus folgenden Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Gemeinde Horgau hat folgenden Sachvortrag übersandt:

Neufestsetzung der Musikschulgebühren ab dem Musikschuljahr 2022/2023 

Hintergrund: 
In Deutschland sind 933 Musikschulen im Verband der deutschen Musikschulen (VdM) organisiert. Die Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung- SiMuV)  vom 17. August 1984 (GVBl. S. 290, BayRS 2237-4-WK) und die Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen VdM legen fest, welche Voraussetzungen in Struktur und Angebot die Sing- und Musikschule erfüllen muss. Auch die Anforderungen an die Qualifizierung der Lehrkräfte und der Leitung sind in der SiMuV festgelegt. Es sind derzeit insgesamt 220  Musikschulen, die diesen Anforderungen in Bayern entsprechen. Sie erfüllen diesen öffentlichen musikalischen Bildungsauftrag und erhalten hierfür über den Landesverband der Bayerischen Musikschulen VBSM zu den Personalkosten für tariflich Beschäftigte (!) eine staatliche Förderung des Landes Bayern. 
Von 933 VdM Musikschulen in Deutschland befanden sich 2020 579 Musikschulen in kommunaler Trägerschaft, 331 wurden als e.V. geführt, die restlichen in anderen Organisationsformen. Von den 220 VBSM- Musikschulen in Bayern befanden sich 2020 124 in kommunaler Trägerschaft und 91 wurden als e.V. geführt, davon entfallen auf den Bezirk Schwaben 43 Musikschulen, 23 kommunal getragene und 20 e.V. Musikschulen.

Die öffentliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wurde in beiden Kommunen 1976 gegründet und fusionierte wenig später.  Die erste Musikschule war in Horgau und daher damals größer als jene in Zusmarshausen, weshalb die Musikschule historisch bedingt nach wie vor durch die Gemeinde Horgau und nicht vom Markt Zusmarshausen verwaltet wird. Die Musikschule Zusmarshausen-Horgau bietet im öffentlichen Auftrag und gefördert mit öffentlichen Mitteln, musikalische Bildung und Breitenförderung für jedermann an. 
Während Auswärtige Musikschüler*Innen volle Unterrichtsgebühren bezahlen, ist das Angebot für Einwohner in den beiden Trägergemeinden ermäßigt. 
Die Gebühren für den Musikschulunterricht sind seit dem Schuljahr 2016/2017 gleichbleibend. Aufgrund des zeitweisen durch Personalfluktuation bedingten Nachfragerückgangs nach mehrfachem Wechsel der Schulleitung wurde in den 
drei folgenden Schuljahren trotz kontinuierlicher Kostensteigerung durch Tariferhöhungen zunächst auf Gebührenerhöhungen verzichtet. Die im Februar 2020 neu kalkulierten Musikschulgebührenanpassungen für das Schuljahr 2020/2021 waren wegen Corona erneut zurückgestellt worden. Die Lehrkräfte der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau hatten aber als eine der ersten Musikschulen technisch sofort sehr frühzeitig, unverzüglich den Musikunterricht in großem Umfang auf digitalen Musikunterricht umgestellt, und soweit dies musikpädagogisch möglich und sinnvoll war und hierzu sofort kostengünstige technische Möglichkeiten mit datenschutzrechtlichem Einverständnis von Eltern und Schülern genützt. Auf der Facebook Seite der Musikschule sind (mit Einverständnis von Eltern und Schülern) zahlreiche schöne Ergebnisse dieser großartigen digitalen Arbeit als online Vorspiele und Online Projekte veröffentlicht worden, wie es viele andere auch größere Musikschulen nicht in diesem Umfang gar nicht leisten konnten. Hierdurch haben sich an unserer Musikschule die Corona bedingten Gebührenausfälle ganz im Gegensatz zu den meisten anderen Musikschulen in Deutschland Dank dieser großartigen Leistung durch unsere Lehrer in äußerst erfreulichen Grenzen gehalten! Trotz unseres aufwändigen Hygiene- und Schutzkonzeptes mit Abstandsregeln, Maskenpflicht und Desinfektionsmaßnahmen, Spuckschutz-Rollups und konsequenten regelmäßigen Lüftungspausen war Musikunterricht in Präsenz in den Musikschulen je nach Höhe der Inzidenzwerte oft nicht möglich. An vielen Musikschulen mussten Gebühren erstattet werden, weil die Musikschulen nicht in der Lage waren, zeitnah Online Unterricht anzubieten und dies zu Beginn der Pandemie auch nicht duften, da sie sofort geschlossen wurden. Die Lehrkräfte der Sing- und Musikschule Zusmarshausen haben hier jedoch absolut Vorbildliches geleistet, und haben umgehend soweit machbar, einen Online Unterricht für die meisten Schüler zum frühesten zulässigen Zeitpunkt realisiert, sodass die durch die Corona Sonderzahlung teilweise aufgefangenen Gebührenausfälle, sich Dank des großartigen Einsatzes des Lehrpersonals an unserer Musikschule in Grenzen hielten.  Aufgrund der zunächst 2020 staatlich verfügten Schließung der Musikschule haben wir aber dennoch eine Corona Sonderförderung erhalten. 

Aufgrund der Rechtsprechung der Landessozialgerichte mussten die freien Mitarbeiterverträge 2017 in tarifvertragskonforme Arbeitsverträge entsprechend den Eingruppierungsmerkmalen für Musikschullehrkräfte nach TVÖD umgewandelt werden. Dies hat zu einer weiteren kontinuierlichen Steigerung der Personalkosten geführt. Mittlerweile können nach neuerer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch wieder freie Mitarbeiterverträge abgeschlossen werden, was die Musikschule bei zukünftigen Neueinstellungen nutzen wird, soweit eine weisungsfreie Beschäftigung sinnvoll möglich ist. Derzeit verfügt die Musikschule über 15 tariflich festangestellte, qualifizierte Musikschullehrer und einen freien Mitarbeiter. Seit der letzten Gebührenanpassung 2016 haben sich die Personalkosten durch die Tariferhöhungen von 2017 bis April 2022 um 12,89 % erhöht. Die nächste Tarifrunde steht 2023 an. 

Durch das Corona Kurzarbeitergeld und den Renteneintritt bzw. den vorgezogenen Renteneintritt langjähriger in der Endstufe 6 der Entgeltgruppe 9b eingruppierter Lehrkräfte haben sich die Personalkosten wieder etwas reduziert. 
Der Kostendeckungsgrad der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau lag (auch ohne Gebührenerhöhung) bis 2019 noch über dem bayerischen Durchschnitt. Die Belastung der Gebührenpflichtigen war dennoch im deutschlandweiten Vergleich gering.

Der Ausbau der Breitenförderung in Kitas und Schulen und die Corona Pandemie haben dazu geführt, dass in ganz Deutschland öffentliche Musikschulen zur Deckung der Personalkosten nicht wie bisher die Gebühren angepasst haben. Der Ukraine Krieg führt zu steigender Inflation und höheren Energiekosten. Darunter leiden aber nicht nur die Gebührenzahler, sondern auch die Kommunen.  Daher kann auf eine Erhöhung der Musikschulgebühren nicht länger verzichtet werden. Die letzte Gebührenerhöhung war 2016. Nach sechs Jahren soll daher, um das Angebot der Sing- und Musikschule auch künftig aufrecht zu erhalten, eine Anpassung der Gebühren erfolgen. Der wesentliche Posten auf der Kostenseite sind die Gehälter für das tariflich beschäftigte pädagogische Personal. Die Ausgaben für Verwaltungspersonal sind nicht gestiegen, da die Musikschulleitung (Lehmeier/Frey) aufgrund des geringeren eigenen Deputats selbst sehr viele Verwaltungs- und Organisationsaufgaben wahrnehmen kann. Die Sachkosten machen im Gesamtetat durchschnittlich einen Anteil von etwa 10 % aus.

Neben dem Anteil der kommunalen öffentlichen Mittel zusammen mit 10-11 % Landesmittel sowie weiterer öffentlicher Mittel für die Kooperationsförderung für den Unterricht in Schulen und Kindertagesstätten und der Förderung aus der Corona Sonderförderung gab es deutschlandweit 2020 im Vergleich zum Vorjahr (51,66 %) einen leichten Anstieg auf 52,27 %. Setzt man die Fördermittel der beiden Trägergemeinden zuzgl. sonstige öffentliche Mittel abzgl. Sachkosten (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) ins Verhältnis zu den Lehrpersonalausgaben ergibt sich 2019 eine anrechenbare kommunale Leistung in Höhe von 52,01 % (Bayern: 50,94%). Deutschlandweit lag der Anteil 2019 bei 52,27% (Vorjahr 51,66 %). Im Jahr 2020 lag die anrechenbare kommunale Leistung bei 48,5 % (Bayern: 51,45%). Deutschlandweit lag der Anteil 2020 bei 52,89%.

Die anrechenbare kommunale Leistung betrug 2019 an unserer Musikschule pro Wochenstunde  EUR 1.275,88 (Bayern: EUR 1.190,18); 2020 waren es EUR1.218,42 (Bayern: EUR 1.219,66).

Der Gebührenertrag je Jahreswochenstunde ist 2019 an unserer Musikschule gesunken auf EUR 969,43 (Bayern: EUR 994,37). 2020 waren es EUR 941,42 €,
(Bayern EUR 892,87).

Mitgliedschulen im VdM müssen als gemeinnützige Einrichtung einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Mindereinnahmen bei den Gebühren müssen daher durch eine erhöhte kommunale Förderung ausgeglichen werden. Die Musikschule darf als öffentlicher Bildungsanbieter nicht gewinnorientiert arbeiten, muss aber die Wirtschaftlichkeit beim Kostendeckungsgrad durch erforderliche Gebührenanpassungen verbessern. Da derzeit nur noch 42,15 % der Ausgaben 2020 durch Gebühren gedeckt wurden, belastet dies nicht nur die kommunalen Haushalte, sondern gefährdet andere private Anbieter in ihrer Existenz, die keinen derart subventionierten Musikunterricht anbieten können. Gerade hier ist durch die Corona Zeiten aber ein mehr an Solidarität anstatt Konkurrenz und eine Rücksichtnahme seitens der öffentlichen Träger notwendig. Infolgedessen müssen sich die Ratsgremien nun mit dem Thema der Anpassung der Musikschulgebühren auseinandersetzen. 

Einnahmen aus den Unterrichtsgebühren dienen dem Zweck, Musikschulen zu erhalten und deren Ziele erfüllen zu können. Das bedeutet gerade in diesem doch für uns alle außergewöhnlichen Krisenzustand infolge der Pandemie und dem Ukraine Krieg: Bleiben die Gebühren aus, wird Musikschulen ihre Existenzgrundlage entzogen, Musiklehrer müssen in Kurzarbeit. Musiklehrer sollen aber wegen Corona nicht ihre Arbeitsstelle und ihre Musikschüler sollen nicht ihre Musikschule verlieren. Nur gemeinsam mit den Gebührenzahlern können die Kommunen es schaffen, solidarisch diese Krisen durchzustehen. 

Mit der Bezahlung der Gebühren und der Förderung durch die Kommunen wird das Überleben der Musikschulen in schwierigen Zeiten gesichert und die Schüler können trotz Corona-Krise und trotz Ukraine Krieg an ihrem geliebten Musikunterricht teilnehmen, der für Viele seit langem ein fester Bestandteil im Leben geworden war und den viele Schüler an den deutschen Musikschulen, die einen digitalen Unterricht nicht wie wir verwirklichen konnten, so schmerzlich vermissen mussten. 
Die Freude am Musizieren sollten wir nicht vergessen, das ist wichtig, trotz und gerade Zeiten von Corona und Krieg. Der Musikschulunterricht wird, falls Präsenzunterricht ab Herbst wiederum nicht möglich sein sollte, ersatzweise weiterhin online durchgeführt, damit die Schülerinnen und Schüler ihrem Instrument treu bleiben und weiter zuhause ihrem geliebten Hobby des Musizierens nachgehen können. 

Die Umsetzung des digitalen Unterrichts und die Konzeptionierung digitaler Projekte, wie das Zusammenwirken mehrerer Schülerinnen und Schüler über Zoom o.ä. erfordern einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Unsere Lehrkräfte haben an unserer Musikschule sofort reagiert und frühzeitig ab Beginn der Corona Krise alles darangesetzt, ihre Schüler weiterhin nach besten Kräften digital zu unterrichten und werden dies auch künftig tun, wenn es wieder erforderlich werden sollte.  Die Musikschule unternimmt alles Machbare, um das Angebot auch in Pandemiezeiten attraktiv zu gestalten. Wer möchte, kann die tollen online Beiträge der Schüler und Lehrer im letzten Schuljahr auf der Facebook Seite der Musikschule verfolgen. 

Dieses Engagement der Lehrkräfte sollte nicht nur durch die Kommunen, sondern auch die Gebührenzahler honoriert werden, die immerhin sechs Jahre lang keine Gebührenerhöhung hinnehmen mussten. Da wir zudem hoffen, dass die Gefährdung durch Virusvarianten zurückgeht und wir im Schuljahr 2022/2023 aufgrund der fortschreitenden Impfungen sukzessive wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren werden, müssen die leider notwendigen Gebührenanpassungen umgesetzt werden.

Die durch den Ukraine Krieg gestiegenen Energiekosten belasten auch die Musikschulen und die Kommunen, ebenso die Inflationsrate, wir bitten daher um Verständnis, dass wir eine Gebührenanhebung nicht vermeiden können, obwohl uns bewusst ist, dass auch die Gebührenzahler zunehmenden finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Wir hoffen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung hier aber zu einer Entlastung der Bürger beitragen. 

Der Gemeinderat Horgau hat den Gebührenerhöhungen bereits zugestimmt.

Kommunaler Anteil Horgau und Zusmarshausen
Kostendeckung durch Gebühren
Defizitaufteilung
Schülerzahlen mit und ohne Klingsing

Die neuen Gebühren erhöhen sich um ca. 10 %.

Diskussionsverlauf:
MR Ingrid Hafner-Eichner drückt Ihr Bedauern darüber aus, dass Frau ………. die Leitung der Sing- und Musikschule abgibt, bedankt sich ganz herzlich bei ihr für ihr großes Engagement, ihre wertvolle Arbeit und wünscht Frau ……… für die Zukunft alles Gute.  

Datenstand vom 08.08.2022 11:42 Uhr