Standesamt Zusmarshausen - Bestellung einer weiteren Standesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö 6

Beschluss

Die Verwaltungsfachwirtin Sarah Ruhland wird mit Wirkung vom 01.07.2022 in stets widerruflicher Weise zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Zusmarshausen ernannt. Die Bestellungsurkunde ist auszufertigen und auszuhändigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Bislang sind im Standesamt Zusmarshausen drei Personen zur/zum Standesbeamtin/Standesbeamten bestellt.

Frau ……… befindet sich derzeit in der Freistellungsphase, die zum 31.12.2022 endet. Um weiterhin drei Standesbeamte zu haben, hat die Verwaltungsfachwirtin …….. bereits mit Erfolg am Grundseminar Personenstands- und Familienrecht teilgenommen und soll daher zur Standesbeamtin bestellt werden. Frau ……….. erfüllt durch die bestandene Fachprüfung II für Verwaltungsfachangestellte die Voraussetzung hierfür und benötigt keine Ausnahmegenehmigung. Sie absolvierte bereits eine dreimonatige Einarbeitungszeit im Standesamt.

Grundsätzlich ist für das Amt eines Standesbeamten das erfolgreiche Ablegen der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes der bayerischen Beamten und Beamtinnen oder die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPstG erforderlich. 

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau ………. durch Beschluss des Marktgemeinderates zur Standesbeamtin zu bestellen. 

Datenstand vom 08.08.2022 11:42 Uhr