Vorberatung Haushalt 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  039. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 039. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 4.2

Beschluss 1

Die Finanzierung des Defizits 2022 i. H. v. 2.547.000 € soll durch eine Rücklagenentnahme erfolgen. Sollten sich am Haushalt noch Änderungen ergeben, sollen diese ebenfalls durch die allgemeine Rücklage finanziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Beschluss 2

Die Finanzierung des Defizits 2022 i. H. v. 2.547.000 € soll neben einer Rücklagenentnahme über einen Kredit i. H. v. 1.000.000 € erfolgen. Sollten sich am Haushalt noch Änderungen ergeben, sollen diese über die allgemeine Rücklage finanziert werden. Vor einer Rücklagenentnahme sowie einer Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Entwurf des Verwaltungshaushaltes wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2022 vorberaten. In der Zwischenzeit ergaben sich lediglich minimale Änderungen, die allerdings keine bedeutsamen Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt konnte dadurch um etwa 130.000 € auf somit 716.300 € erhöht werden.

Zudem wurden das Investitionsprogramm des technischen Bauamts in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.11.2021 sowie die Haushaltsansätze des rechtlichen Bauamts in der Sitzung vom 20.01.2022 vorberaten und entsprechend beschlossen.

Der aktuelle Entwurf des Haushalts 2022 und der Finanzplanungsjahre 2023 – 2025 liegt dem Sachvortrag als Anlage bei.
Der Haushaltsentwurf schließt die Jahre mit folgenden Ergebnissen ab:

Jahr
Abgleich
Verwaltungshaushalt
Abgleich
Vermögenshaushalt
Ergebnis
Gesamthaushalt
2022
716.300 €
-3.263.300 €
-2.547.000 €
2023
1.759.200 €
-6.981.700 €
-5.222.500 €
2024
2.215.000 €
-10.400.200 €
-8.185.200 €
2025
2.662.300 €
-164.000 €
2.498.300 €

Von Seiten des Gremiums wird daher eine Entscheidung benötigt, inwiefern das Defizit, insbesondere im Haushaltsjahr 2022, gedeckt werden soll.

Der Fehlbetrag i. H. v. 2.547.000 € könnte durch eine Rücklagenentnahme oder eine Kreditaufnahme gedeckt werden. Zudem wäre eine Aufteilung der beiden Varianten denkbar.

Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2021 voraussichtlich einen Stand i. H. v. 5.143.242,25 € auf.
Der aktuelle Schuldenstand zum 31.12.2021 beläuft sich auf 812.392,83 €. Im Haushaltsjahr 2022 werden frühere Kreditaufnahmen i. H. v. 215.500 € getilgt, sodass die Schulden zum Ende des Haushaltsjahres 2022 596.928,46 € betragen werden.

Von Seiten der Verwaltung ist im vorgelegten Haushalt die Deckung des o. g. Defizits durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorgesehen.

In den Finanzplanungsjahren sind für 2023 und 2024 Kreditaufnahmen i. H. v. 4,5 Mio. € und 7 Mio. € sowie Rücklagenentnahmen mit 722.500 € und 1.185.200 € vorgesehen. Im Finanzplanungsjahr 2025 kann der Rücklage vorrausichtlich ein Betrag i. H. v. 2.498.300 € zugeführt werden.


Die Verabschiedung des Haushalts 2022 sowie der mittelfristigen Finanzplanung soll dann in der Sitzung am 22. März 2022 erfolgen.


Diskussionsverlauf:
Die Verwaltung erläutert die bis zum Sitzungstag eingegangen Fragen der Fraktionen bzw. Marktgemeinderäte und nimmt entsprechende Anpassungen dazu im Haushalt vor.

MR Juraschek hat aus Sicht der BL Zus noch Fragen und Stellungnahmen zum vorgelegten Haushalt bzw. zur Finanzplanung. Das entsprechende Schreiben wird der Verwaltung in den nächsten Tagen noch zugestellt.

Das Gremium entgegnet der Wortmeldung, dass einige Antworten sich aus dem Haushalt ergeben und manche Zahlen aufgrund fehlender Planungen nicht exakt berücksichtigt werden können. Die Finanzplanjahre sind immer schwierig zu beziffern und werden in den folgenden Jahren in der Haushaltsplanung regelmäßig angepasst. Die entsprechenden Ansätze werden dann übernommen oder in den Jahren eventuell verschoben.

MR Herkommer moniert das Fehlen eines geeigneten Veranstaltungsraumes und bittet daher um Aufnahme von entsprechenden Haushaltsmitteln z.B. für Wertgutachten etc.  

Beschluss:
Für die Realisierung eines geeigneten Veranstaltungsraumes sollen Ausgaben i. H. v. 10.000,00 € (z. B. für Sachverständigenkosten/Wertgutachten) vorgesehen werden. Die Ausgaben sind bei der Haushaltsstelle 0.7629.6555 einzuplanen. 

Ja     14   /   Nein     0

Aus dem Gremium kommt zudem die Anregung, dass man frühzeitig klären muss, ob die Erweiterung der Kläranlage über Beiträge oder Gebühren finanziert werden soll. 

GL … ergänzt, dass die Beauftragung für die Erstellung der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtung bereits erteilt wurde. 

Es wird vorgeschlagen, dass der Ansatz für die Gewerbesteuer auf glatte 5,9 Millionen € festgesetzt werden soll. 

Das Gremium spricht sich zudem für eine Aufsplittung des Betrages zur Finanzierung des Defizits aus. Es soll im Haushalt eine Kreditaufnahme i. H. v. 1.000.000 € vorgesehen werden. Das restliche Defizit soll aus der Rücklage entnommen werden.

Datenstand vom 25.03.2022 08:52 Uhr