Vorstellung der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrags und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  046. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 04.06.2020 wurde die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch das Büro Schneider & Zajontz vorgestellt. Damals wurde erläutert, dass Kostenüberdeckungen aus 2018 und 2019 durch den Mehrbedarf 2020 und 2021 wieder ausgeglichen werden können. Infolge der Kostenüberdeckungen wurde damals eine Gebührenerhöhung bei der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr nicht weiterverfolgt. Die Schmutzwassergebühr beträgt demzufolge weiterhin 1,99 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr 0,26 €/qm. 

Diese Gebühren wurden in der MGR-Sitzung am 07.06.2018 jeweils unter Berücksichtigung der der Ergebnisse der Vorjahre beschlossen. 

Eine Kalkulation der Benutzungsgebühren 2022 – 2023 sollte vor dem 30.06.2022 vorgenommen werden. Ein entsprechender Bevorratungsbeschluss wurde in der MGR-Sitzung am 16.12.2021 auch gefasst. Dies ermöglicht eine rückwirkende Satzungsänderung zum 01.01.2022. Der Kalkulationszeitraum war damals auf zwei Jahre festgelegt worden, um dann wieder einen gleichlautenden Zeitraum mit den Wassergebühren zu erhalten (2024-2027). 
 
Für kostenrechnende Einrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.

Von einer rückwirkenden Einführung von Grundgebühren wurde seitens des Landratsamtes Augsburg ausdrücklich abgeraten, weil sie rückwirkend das Abrechnungssystem ändern. Zu Beginn des nächsten Kalkulationszeitraumes wäre dann die Einführung einer Grundgebühr möglich und zulässig. Grundgebühren sind Vorhaltekosten. Es steht im Ermessen der Gemeinde, welcher Anteil der fixen Kosten über Grundgebühren finanziert werden soll. 

Die Kalkulationsgrundlage war als Anlage dem Sachvortrag beigefügt (wurde auch schon vorab per e-mail versandt) und wird von Herrn Pinkert, Büro Schneider & Zajontz, in der Sitzung erläutert. Die Kalkulation beinhaltet auch einen möglichen Verbesserungsbeitrag für die Erweiterung der gemeindlichen Kläranlage. Der Auftrag für bestimmte Hauptgewerke wurde mittlerweile vergeben. Baubeginn soll Anfang September sein. Die Veranlagung zu einem Verbesserungsbeitrag muss noch im MGR eigens beschlossen werden, außerdem eine eigene Beitragssatzung. 

Auf Seite 15 der Kalkulation ergeben sich die kostendeckenden Gebührensätze. 


Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl übergibt Herrn … vom Büro Schneider & Zajontz das Wort. Dieser erläutert anhand der Präsentation die detaillierten Kalkulationsgrundlagen. 

Das Gremium erfragt, weshalb es in den letzten Jahren zu einer Überdeckung bei den Benutzungsgebühren gekommen sei. 

Herr … erläutert daraufhin, dass als Kalkulationsgrundlage auf die jeweiligen Haushaltsansätze zurückgegriffen wurde. Die typischen Unterhaltshaushaltsstellen seien sehr schwer zu kalkulieren, deshalb werde unter anderem auch immer ein Puffer eingeplant. Zudem wurden nicht alle Haushaltsansätze ausgeschöpft. 

Die nicht umlagefähigen Kosten sind laut Herrn … über Herstellungsbeiträge zu finanzieren. Die Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen werden dabei mit Hilfe der sogenannten Globalkalkulation ermittelt. 

Auf Nachfrage wird vorgebracht, dass insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 ein Rückgang des Wasserverbrauchs zu verzeichnen sei. Folglich wurde der Schmutzwasserverbrauch in den Kalkulationsgrundlagen auf Wunsch der Verwaltung auf 309.000 Kubikmeter angepasst. Dies sei auf den sparsamen Verbrauch der Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Coronakrise zurückzuführen. 

Datenstand vom 15.07.2022 12:02 Uhr