Schülerbeförderung Realschule Zusmarshausen - Grundlagen für die Neuausschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  046. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö 5

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen übernimmt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig die Schülerbeförderungskosten für die Schülerinnen und Schüler der Realschule Zusmarshausen aus den Ortsteilen Friedensdorf, Vallried und Wollbach ab dem Schuljahr 2023/2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Schulverbandsversammlung hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Augsburg und dem Schulverband Zusmarshausen bezüglich der gemeinsamen Beförderung der beförderungspflichtigen  Schüler*innen der Grund- und Mittelschule sowie der Realschule im Rahmen des freigestellten Schulbusverkehrs des Landkreises Augsburg zum gemeinsamen Schulort Zusmarshausen wird verlängert und soll auch für die nächste Vertragslaufzeit September 2023 – Juli 2026 gelten.“

Beim Landratsamt Augsburg laufen derzeit die Vorbereitungen für die künftige Ausschreibung September 2023 – Juli 2026. 

Im Einzugsgebiet werden die Schülerinnen und Schülern der Realschule aktuell durch die ARGE Schülerbeförderung (BBS/Fa. Ludwig) zum Schulzentrum Zusmarshausen befördert.
Die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule werden auf Grund einer Zweckvereinbarung in den Schulbussen des Landkreises Augsburg mitbefördert.

Eine gesetzliche Beförderungspflicht besteht gem. § 2 Abs. 2 SchBefV (Schülerbeförderungsverordnung) i. V. m. Art. 2 Abs. 1 SchKfrG (Schulwegkostenfreiheitsgesetz),  wenn der Schulweg der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer, ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist.

Für die Ortsteile Friedensdorf, Vallried und Wollbach sind diese Kilometerangaben im Hinblick auf die Kostenfreiheit maßgebend.

Laut § 2 Abs. 2 Nr. 2 SchBefV kann bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.

Aus diesem Grunde wurde seitens des Landratsamtes Augsburg zur Schulwegbegutachtung die Straßenverkehrsbehörde Gersthofen und die zuständige Polizeidienststelle beauftragt.

Mit einer Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde wurden für die jeweiligen Ortsteile Schulwegbegutachtungen erstellt. Da es sich um eine allgemeine Beurteilung handelt, wurde jeweils der kürzeste Weg ab Ortsteilmitte zum Schulzentrum geprüft. 


  1. Friedensdorf (1,2 km)

Der Schulweg von Friedensdorf nach Zusmarshausen ist in verkehrsrechtlicher und verkehrlicher Hinsicht nicht kritisch einzustufen.

Grund-, Mittelschüler und Realschüler haben keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges.


  1. Vallried (2,4 km)

Über Friedensdorf (siehe Nr. 1)
Die Strecke zwischen Vallried und Friedensdorf wird in den Sommermonaten als unkritisch, in den Wintermonaten jedoch als kritisch angesehen, so dass eine Winterbeförderung (November bis März) begründet wäre.

Grundschüler haben einen Anspruch auf Kostenfreiheit. Mittel- und Realschüler haben diesen Anspruch nicht.


  1. Wollbach (2,3 km)

Aufgrund des fast durchgehenden Geh- und Radweges ist dieser Weg als unkritisch einzustufen.

Grundschüler haben einen Anspruch auf Kostenfreiheit. Mittel- und Realschüler haben diesen Anspruch nicht.

Bislang wurden alle Schülerinnen und Schüler der genannten Ortsteile zur Schule und zurück in den Schulbussen befördert. 

Allerdings weist nunmehr das Landratsamt Augsburg auf den Gleichheitsgrundsatz hin. 
Bleibt diese bisherige Regelung der Mitbeförderung bestehen, wäre dies ein Widerspruch gegen den Gleichheitsgrundsatz gegenüber anderen Schulen und Örtlichkeiten. So wurden in den zurückliegenden Jahren in Neusäß und in Meitingen ähnliche nicht notwendige Beförderungen zurückgenommen.

Die Umstellung der Fahrpläne auf nur berechtigte Fahrschülerinnen und Fahrschüler wäre wenn dann ab dem Schuljahr 2023/2024 sinnvoll, da die aktuell bestehenden Verträge des freigestellten Schülerverkehrs mit Schuljahr 2022/2023 auslaufen und dann eine Neuausschreibung stattfindet, bei der diese Änderungen berücksichtigt werden müssten.

Wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den genannten Ortsteilen für die Realschule Zusmarshausen (ab Jgst. 5) auf Grund o. g. Ausführungen größtenteils eingestellt, muss geklärt werden, wie mit den Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule verfahren wird.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule haben teilweise einen gesetzlichen Beförderungsanspruch, weshalb die Fahrpläne dementsprechend auch für diese Ortsteile organisiert werden müssen. Auch die Winterlösung für Vallried muss berücksichtigt werden.

Es besteht insbesondere die Problematik, dass die betroffenen Ortsteile von Bussen angefahren werden, in denen dann nur Grundschüler mitfahren dürften, mangels Beförderungsanspruchs aber keine Mittelschüler bzw. Realschüler.

Unter Berücksichtigung der Kosten für ein Jahresabo in Höhe von 365,-- € könnten sich folgende Kosten aufgrund der momentanen Schülerzahlen ergeben:

Friedensdorf:                2 Grundschüler        1 Mittelschüler                1 Realschüler
Vallried:                -                        5 Mittelschüler (2,5=50%)        9 Realschüler (4,5=50%)
                                               (Sommerzeit)                        (Sommerzeit)
Wollbach:                -                        3 Mittelschüler                10 Realschüler

Grund- und Mittelschüler (Anteil Schulverband)        11 Schüler = 3.102,50 €
Realschüler (Anteil Markt)                                20 Schüler = 5.657,50 €

Grundsätzlich wäre es möglich, dass die Beförderungskosten vom Schulverband (für die Grund- und Mittelschule) sowie vom Markt (für die Realschule) freiwillig übernommen werden. Der Landkreis wird für die Realschüler keineswegs die Kosten bei fehlendem Beförderungsanspruch übernehmen. 

Die Schulverbandsversammlung hat in seiner Sitzung am 16.05.2022 folgendes beschlossen:

„Der Schulverband Zusmarshausen übernimmt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig die Schülerbeförderungskosten für die Grund- und Mittelschüler der Ortsteile Friedensdorf, Vallried und Wollbach ab dem Schuljahr 2023/2024.“ 

Aus Gründen der Schulwegsicherheit schlägt die Verwaltung vor, auch für die Realschüler aus den genannten Ortsteilen die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen.




Diskussionsverlauf:
Das Gremium schätzt den Standort der Realschule in Zusmarshausen und sieht eine Differenzierung zwischen den Schülerinnen und Schülern als widersinnig an. Der Rat spricht sich demgemäß einstimmig für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die Realschüler aus. 

Datenstand vom 15.07.2022 12:02 Uhr